Grenzland-Serie 2020

Deutscher Ruf nach Revision

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Nordschleswig
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Das Ringen um den genauen Grenzverlauf ging auch noch nach der Volksabstimmung weiter. Dieser Notgeldschein ist eine Anspielung auf Frankreich (links) und England (rechts), die als Siegermächte nach dem Ersten Weltkrieg das letzte Wort über den genauen Verlauf hatten. Foto: Deutsches Museum Nordschleswig

Die vor 100 Jahren mit der Volksabstimmung 1920 entstandene deutsche Minderheit in Dänemark wollte sich mit der Grenzziehung lange nicht abfinden

„Die Abstimmung ist gewesen, das nationale Bild Nordschleswigs liegt klar zu Tage, soweit denn die Bestimmungen des Friedensvertrages das ermöglichen. Dies Bild muss nach Recht und Vernunft die Unterlage dessen bilden, was werden soll.“ 

Mit dieser Formulierung leitete die führende Figur im prodeutschen Lager in der 1. Abstimmungszone, Johannes Schmidt-Wodder, seinen ersten Kommentar nach Bekanntgabe  des Wahlergebnisses  am 10. Februar 1920 ein. 

Laut amtlichem Endergebnis hatten sich 74,9 Prozent der zur Wahl gegangenen Abstimmungsberechtigten für eine Vereinigung dieses Gebietes mit Dänemark ausgesprochen, während sich 25,1 Prozent für einen Verbleib Nordschleswigs bei Deutschland entschieden hatten.

Die deutschen Nordschleswiger wollten sich damit lange nicht abfinden. Am Abend des Abstimmungstages legte der in Nordschleswig beheimatete Sachverständige des deutschen Außenministeriums, Johannes Tiedje, ein Dokument zur Grenzziehung vor, das den Verbleib unter anderem der Stadt Tondern und des Westküstenortes Hoyer bei Deutschland vorsah, wo  sich rund 75 Prozent für Deutschland entschieden hatten.

Das Ringen um die „Tiedje-Linie“

Der Vorstoß war auch ein Werbetrumpf in der deutschen Agitation in der 2. Abstimmungszone, bevor dort am 14. März 1920 das Plebiszit anstand. Doch weder bei den Siegermächten noch auf dänischer Seite fand der Vorschlag Gehör.

Tiedje, der sich vor dem Ersten Weltkrieg für eine liberalere Haltung Deutschlands gegenüber den Dänen in Schleswig eingesetzt hatte, stützte seinen Vorschlag auch auf das Argument, dass mit seiner Grenzlinie  zu beiden Seite gleich große Minderheiten entstehen würden. 

Die Eingliederung Nordschleswigs in Dänemark wird real: Ankunft der königlich dänischen Yacht „Dannebrog“ in Sonderburg im Juli 1920. Foto: Königliche Dänische Bibliothek

Verfahren in Zweifel gezogen

Nach der Abstimmung wurde auf deutscher Seite, die bei der Abstimmung in der Zone 2 in Mittelschleswig  einschließlich der Stadt Flensburg mit 51724 deutschen Stimmen und 12800 dänischen Stimmen  deren Verbleib bei Deutschland feiern konnte,  die Rechtmäßigkeit des gesamten Verfahrens in Zweifel gezogen.

Während in der nördlichen Zone 1 „en bloc“ abgestimmt worden war, galt in der 2. Zone, dass jede einzelne Gemeinde oder Stadt mit einer dänischen Mehrheit zu Dänemark gekommen wäre. Doch dänische Mehrheiten gab es durchweg nicht. Jahrzehntelang agitierten vor allem rechte Parteien südlich der neuen Grenze, auch die im Landesteil Schleswig früh erstarkte NSDAP, dass die deutsch-dänische Grenzfrage gar nicht auf die Tagesordnung der Friedenskonferenz in Versailles gehört habe, weil die schleswigsche Frage Dänemark betraf. Ein Land, das 1914 bis 1918 nicht zu den kriegsführenden Staaten gehört hatte, was eine Regelung im Rahmen der Friedenskonferenz eigentlich ausgeschlossen hätte. Das sei in einem Vorfriedensvertrag am 5. November 1918 auch   anerkannt worden.  

Schleswig-holsteinisches Autonomiestreben

Kurz vor der Abstimmung in der 2. Zone wurde eine weitere politische Entwicklung sichtbar, eine Bewegung, die eine „Selbständigkeit“ Schleswig-Holsteins forderte.  Am 1. März 1920 verkündeten 200 Repräsentanten aus Provinziallandtag, Nationalversammlung, und Kommunalpolitik in Rendsburg einstimmig die Forderung nach „einer möglichst weitgehenden Selbstverwaltung unter Zustimmung des Landes und nach demokratischen Gesetzen gewährleistet“.  

Dänisches Militär rückt schon vor der Übergabe ein

Doch daraus wurde nichts. Unter Protest unterzeichnete die deutsche Regierung am 15. Juni den Vertrag von Versailles. Am 16. Juni kehrten die im Januar aus den Abstimmungsgebieten ausgewiesenen deutschen Verwaltungen und das Militär in die Zone 2 zurück, während bereits vor der offiziellen Übertragung Nordschleswigs, der Abstimmungszone 1, am 15. Juni 1920 dänisches Militär dort einrückte und die Kronen-Währung eingeführt wurden. 

Aus Nordschleswig verabschiedeten sich viele Mitarbeiter deutscher Institutionen, die entweder nicht von dänischen Einrichtungen übernommen werden sollten oder dies nicht wünschten. Aus Tondern wurden Dampflokomotiven, begleitet von einem Pfeifkonzert der Fahrzeuge, über die neue Grenze abgezogen. 

Die deutsche Minderheit in Nordschleswig hat erst 1945, nach dem Ende der deutschen Besatzung Dänemarks im Zweiten Weltkrieg, die Grenze von 1920 anerkannt.

Letzter versuch, Flensburg doch zu bekommen

Dänemark am Rand des Staatsstreichs

Nach der dänischen Niederlage in Zone 2 mobilisierten Unterstützer der dänischen Seite in der Zone 2 politische Kräfte, die – von König Christian X. unterstützt – die Regierung Zahle stürzten, der auch H. P. Hanssen angehörte.

Der König wünschte, Flensburg zu internationalisieren und dem Völkerbund zu unterstellen, um die Stadt trotz des Abstimmungsvotums nach Dänemark „heimzuführen“. Vor einem Staatsstreich schreckte der König aber zurück, denn es zog ein antimonarchistischer Protest mit Massenkundgebungen auf, in die dänischen Geschichtsbücher wegen des Termins der Geschehnisse als die  „Osterkrise“ eingegangen. Die dänische Demokratie siegte – auch beim Thema Grenze. 

Am 16. April 1920 legte die internationale Kommission, die seit dem 10. Januar des Jahres mit Sitz in Flensburg die beiden Abstimmungszonen verwaltet hatte, ihren Grenzvorschlag der Friedenskonferenz in Versailles vor. Am 28. Mai entschied die Friedenskonferenz, die Südgrenze der Abstimmungszone 1 zur neuen deutsch-dänischen Grenze zu erklären.hee

 

 

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