Krieg in der Ukraine

Wer Flüchtlinge aufnimmt, kann jetzt Hilfe beantragen

Wer Flüchtlinge aufnimmt, kann jetzt Hilfe beantragen

Wer Flüchtlinge aufnimmt, kann jetzt Hilfe beantragen

Apenrade/Aabenraa
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Flüchtlinge warten am Dienstag, 8. März 2022, auf ihren Abtransport vom Supermarkt Tesco in Przemysl in Polen. Die vielen Menschen belagern Einrichtungen wie Sporthallen und Einkaufszentren. Im örtlichen Einkaufszentrum schlafen Menschen auf dem Boden von Geschäften. Foto: Mads Claus Rasmussen/Ritzau Scanpix

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Die Kommunen haben jetzt die rechtliche Grundlage bekommen, Geflüchtete aus der Ukraine zu versorgen. Das bedeutet auch, dass sie die Unterkunft bei Privatpersonen unterstützen können. Dies war bisher nicht der Fall: Wer Menschen aufnahm, musste sie aus eigener Tasche versorgen.

Tausende Ukrainerinnen und Ukrainer sind bereits in den Kommunen des Landes angekommen. Und die sind händeringend damit beschäftigt, nach Unterkünften zu suchen. Für diese Arbeit, die die Kommunen seit Beginn der Fluchtwelle nach Dänemark unternommen haben, ist nun eine formale Rechtsgrundlage geschaffen.

Das bedeutet, dass die Kommunen jetzt auch für Versorgung und Unterkunft bezahlen können – auch wenn dies in Privathaushalten geschieht. Dies war den Kommunen bisher rechtlich nicht möglich.

Menschen aus der Ukraine sollen schnell in Arbeit kommen

Am Donnerstagnachmittag hat die Regierung dem Finanzausschuss des Folketings ein Dokument übermittelt, das den Kommunen eine Rechtsgrundlage dafür gibt, für Unterkünfte und Lebensmittel für aus der Ukraine vertriebene Menschen zu sorgen, bis das Sondergesetz in Kraft ist. Dieses Gesetz sieht vor, dass sich die Menschen aus der Ukraine, wenn sie dies möchten, auf dem dänischen Arbeitsmarkt anmelden und/oder staatliche Leistungen beantragen können. Dann würde die Übergangshilfe wieder wegfallen.

So viel Geld gibt es jetzt vorübergehend

  • Der Rechtsakt sieht zunächst eine Reserve von 20 Millionen Kronen vor, um die kommunalen Ausgaben für Unterkunft und Verpflegung abzudecken.
  • Die Summe basiert auf der Annahme, dass bis zu 5.000 Ukrainerinnen und Ukrainer vor Inkrafttreten des Sondergesetzes eine kommunale Unterkunft beantragen könnten.
  • Es wird davon ausgegangen, dass die Kommunen insgesamt mit 500 Kronen pro Ort und Tag für den Zeitraum bis zum voraussichtlichen Inkrafttreten des Sondergesetzes (8 Tage) entschädigt werden. Es ist also nicht die einzelne Kommune, die eins zu eins für ihre tatsächliche Anzahl untergebrachter Personen entschädigt wird, sondern eine Gesamtberechnung für alle Kommunen zusammen.
Jacob Bundsgaard
Jacob Bundsgaard Foto: KL

Kommunen fordern „gerechte Verteilung“ der Flüchtlinge

„Wir haben das Parlament um einen klaren Rahmen gebeten, wie den Ukrainerinnen und Ukrainern, die ins Land kommen, geholfen werden kann, bis ein Sondergesetz in Kraft ist. Sie brauchen von Anfang an einen sicheren Rahmen. Deshalb sind wir froh, dass das Mittel dazu jetzt da ist“, sagt Jacob Bundsgaard, Vorsitzender von KL, in einer Pressemitteilung.

Er fährt fort: „Jetzt müssen wir das Sondergesetz auf den Weg bringen, weil wir eine gerechte Verteilung der Flüchtlinge, die ins Land kommen, sicherstellen müssen, damit nicht nur einige wenige Kommunen die ganze Aufgabe übernehmen müssen. Das Gesetz muss auch die nötige finanzielle Stabilität und Flexibilität in Bezug auf andere Aufgaben bieten, damit wir in dieser ernsten Situation die Ressourcen vorrangig für diejenigen einsetzen können, die unsere Hilfe brauchen.“

Anm.: Der Artikel wurde um 14:54 Uhr um die Informationen unter „So viel Geld gibt es jetzt vorübergehend“ ergänzt.

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Leitartikel

Gwyn Nissen
Gwyn Nissen Chefredakteur
„Zusammenarbeit: Wieso die Regierung an ihre Grenze gestoßen ist“