Leitartikel
Diebstahl ist nicht die Antwort auf sauberes Trinkwasser
Diebstahl ist nicht die Antwort auf sauberes Trinkwasser
Diebstahl ist nicht die Antwort auf sauberes Trinkwasser
Wenn wir als Gesellschaft Forderungen an die Landwirte stellen, dann müssen wir diese als Gesellschaft auch passend honorieren. Wir können den Preis für sauberes Trinkwasser nicht einseitig auf eine kleine Gruppe wälzen – und schon gar nicht, wenn es sich um gesetzlich zugelassene Mittel handelt, meint Chefredakteur Gwyn Nissen.
Schreckenszeit für die dänische Landwirtschaft: Das kommunale Spritzverbot gegen neun Landwirte und drei Gartenbesitzer in der Kommune Egedal war zulässig. Das entschied die Umwelt- und Lebensmittelbehörde („nævn“) – zur Freude derer, die sauberes Trinkwasser möchten. Diese Entscheidung aus Nordseeland kann zum Präzedenzfall für ganz Dänemark werden.
Eigentlich ist das eine klare Sache, sollte man meinen: Um die Trinkwasserversorgung zu garantieren, wird ein Verbot gegen Pestizide erhoben, denn immerhin hat das Anliegen der Gesellschaft eine höhere Priorität, als die kommerziellen Interessen eines einzelnen Bauern.
Aber so leicht geht diese Rechnung nicht auf. Es sei denn, man will die Interessen der Gesellschaft allein auf dem Rücken der Landwirte austragen, was nicht fair wäre. Doch das scheint kein Maßstab mehr zu sein, wenn es um die Landwirtschaft geht.
Schon bei den Randzonen an Gewässern und Wasserläufen wurde es deutlich, dass das private Eigentumsrecht der Landwirte nicht allen Politikern und Behörden heilig ist. Jetzt gibt man wieder – in Egedal und Aarhus – Landwirten, die zufälligerweise Boden über Trinkwassergebieten haben, Auflagen. Und zwar ohne die Landwirte dafür vernünftig zu kompensieren.
„Ich habe nur gesetzlich zugelassene Pestizide auf meinem Grundstück benutzt, und ich habe sie gesetzeskonform eingesetzt“, sagt Bauer Herbert Ravn aus Beder zu Jyllands-Posten.
Er und die meisten Landwirte verstehen den Wunsch nach frischem und sauberen Trinkwasser. Was sie nicht verstehen, ist, dass sie allein für etwas büßen müssen, was der gesamten Gesellschaft zugute kommt. Und dass sie darüber hinaus dafür bestraft werden, gesetzlich zugelassene Mittel genutzt zu haben.
Wenn wir als Gesellschaft Forderungen an die Landwirte stellen, dann müssen wir diese als Gesellschaft auch passend honorieren. Wir können den Preis für sauberes Trinkwasser nicht einseitig auf eine kleine Gruppe wälzen – und schon gar nicht, wenn es sich um gesetzlich zugelassene Mittel handelt.
Wenn die Entschädigungssumme nicht stimmt, dann ist es ein Übergriff auf die Landwirtschaft und, ja, sagen wir es doch einfach direkt wie es ist: Diebstahl.