Untersuchung
Støjberg-Kommission kritisiert Verwaltungsangestellte scharf
Støjberg-Kommission kritisiert Verwaltungsangestellte scharf
Støjberg-Kommission kritisiert Verwaltungsangestellte
Diesen Artikel vorlesen lassen.
Die Støjberg-Kommission hat am Montag ihren zweiten Bericht vorgelegt, in dem es um die Rolle der Verwaltung bei dem Beschluss geht, minderjährige Asylpaare zu trennen. Dies hätte von den Verwaltungsangestellten nicht zugelassen werden dürfen.
Die Anordnungskommission (Instrukskommissionen), die den Fall Støjberg untersucht, hat am Montag ihren zweiten Bericht vorgelegt, in dem sie das Augenmerk auf die Rolle der Verwaltung lenkt.
Darin empfiehlt die Kommission, dass insgesamt fünf Verwaltungsangestellte für ihre Rolle in der Angelegenheit zur Verantwortung gezogen werden, in der sich die ehemalige Ausländerministerin Inger Støjberg noch einem Reichsgerichtsverfahren unterziehen muss.
Trennung minderjähriger Asylpaare
Dabei geht es um die Trennung von Asylpaaren, von denen eine Person noch minderjährig war. Die ehemalige Venstre-Politikerin spielt dabei die Hauptrolle. Sie war zu dem Zeitpunkt, als die der Kommission zufolge „eindeutig gesetzeswidrige“ Anordnung zur Trennung von Asylpaaren im Jahr 2016 getroffen wurde, die verantwortliche Ministerin.
Bereits in ihrem ersten Bericht war die Anordnungskommission zu dem Schluss gekommen, dass die Anordnung zu den Asylpaaren vom 10. Februar 2016 „klar gesetzeswidrig war“.
Pressemitteilung vom Ausländer- und Integrationsministerium
Am 10. Februar 2016 hatte das Ausländer- und Integrationsministerium unter der Leitung von Støjberg eine Pressemitteilung veröffentlicht, der zufolge alle Asylpaare – von denen eine Person noch minderjährig war – getrennt werden sollten.
Die Kommission hat jedoch keine Beweise dafür gefunden, die darauf hindeuten, dass Støjberg den Verwaltungsapparat direkt darum gebeten hat, entgegen dem Gesetz zu handeln. Jedoch, dass sie gewarnt war.
Disziplinarverfahren gegenüber fünf Verwaltungsangestellten
Allerdings ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass „fünf Mitarbeitern gegenüber Disziplinarverfahren eingeleitet werden sollten“.
Dabei handelt es sich um drei Personen aus dem Ministerium und zwei von der Ausländerbehörde. Konkret geht es um Line Skytte Mørk Hansen, Lykke Sørensen und Jesper Gori sowie Lene Linnea Vejrum und Ditte Kruse Dankert.
Angestellte aus dem Ministerium im Fokus
Insbesondere Line Skytte Mørk Hansen, Lykke Sørensen und Jesper Gori nehmen eine zentrale Rolle in der Angelegenheit ein.
Die Abteilungsleiterin im Ministerium, Line Skytte Mørk Hansen, wird von der Kommission scharf kritisiert. Sie ist bereits beurlaubt worden.
In einem Telefonat am 10. Februar 2016 bat sie die Ausländerbehörde darum, die Paare zu trennen. Sie selbst hat erklärt, dass sie die Behörde darum bat, Ausnahmen zu machen, was gesetzeskonform gewesen wäre. Aber diese Erklärung verwirft die Kommission.
Hätte versuchen müssen, Anordnung zu verhindern
Line Skytte Mørk Hansen hätte versuchen müssen, die Anordnung zu verhindern, „von der sie hätte wissen müssen, dass sie gesetzeswidrig war“.
Die Abteilungschefin im Ministerium, Lykke Sørensen, die heute bei der Reichspolizei arbeitet, warnte Støjberg zwar im Jahr 2016. Aber Lykke Sørensen hätte nach Ansicht der Komission „noch mehr Druck ausüben“ müssen.
Jesper Gori, der nach wie vor im Ministerium arbeitet, war 2016 Bürochef und damit Lykke Sørensens Assistent.
Mehrheit stimmte im Februar für Reichsgerichtsverfahren
Im Februar beschloss eine große Mehrheit im Folketing, Støjberg vor ein Reichsgericht zu stellen. Es ist erst das siebte dieser Art in der Geschichte Dänemarks.
Støjberg hat inzwischen ihre ehemalige Partei Venstre verlassen, in der die Mehrzahl für ein Reichsgerichtsverfahren gestimmt hatte. Sie ist heute parteilose Abgeordnete im Folketing. Das Reichsgerichtsverfahren beginnt im September.
Es wird empfohlen, dass eventuelle Disziplinarverfahren gegen die fünf Verwaltungsangestellten erst eingeleitet werden, wenn ein Urteil gegen Støjberg gefällt wurde.