Deutsche Minderheit
Was die Sexismus-Politik und der Leitfaden des BDN eigentlich besagen
Was die Sexismus-Politik und der Leitfaden des BDN eigentlich besagen
Was die Sexismus-Politik und der Leitfaden des BDN besagen
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Sexismus und sexuelle Belästigung: Wie kann die deutsche Minderheit sich selbst und ihre Angehörigen davor schützen? Eine 2021 beschlossene Sexismuspolitik soll eine Null-Toleranz-Haltung in der Volksgruppe etablieren und manifestieren.
Der Bund Deutscher Nordschleswiger (BDN) hat als Dachverband der deutschen Minderheit eine AG Gleichstellung ins Leben gerufen, die eine Sexismuspolitik sowie einen sogenannten Sexismus-Leitfaden erarbeitet hat.
Die Sexismuspolitik ist ein Bekenntnis des BDN zu einer Null-Toleranz-Haltung gegenüber sexistischem und sexuell übergriffigem Verhalten an den Arbeitsplätzen der Minderheit sowie im Freizeitbereich in seinen Vereinen.
Der „Sexismus-Leitfaden“ ist keine Anleitung à la „Sexismus – so geht’s“, sondern eine Anleitung, die aufzeigen soll, was zu tun ist, wenn sich jemand sexistischem oder sexuell übergriffigem Verhalten ausgesetzt sieht.
Beide Dokumente sind auf der Internetseite der Minderheit www.nordschleswig.dk unter der Rubrik „Unsere Werte“ zu finden.
Das steht drin – die Sexismuspolitik
Im März 2021 hat der BDN-Hauptvorstand die von der AG Gleichstellung ausgearbeitete Sexismuspolitik verabschiedet.
Sie verdeutlicht, dass „an den Arbeitsplätzen und in den Vereinen der deutschen Minderheit Sexismus und sexuelle Belästigung nicht toleriert werden“. Eine Null-Toleranz-Politik in Sachen Sexismus also.
Mit den in dem Papier aufgeführten Richtlinien setzt der BDN nicht nur ein Statement, sondern verpflichtet sich auch zu einem Handlungsplan, der Sexismus in der Minderheit aktiv bekämpfen soll.
Konkret formuliert die Sexismuspolitik drei Ziele im Handlungsplan:
- Sicherheit und Geborgenheit für alle Mitarbeitenden und Vereinsmitglieder einer Minderheitenorganisation zu gewährleisten,
- Sexismus und sexuelle Belästigung sowie den Folgen vorzubeugen,
- Dass alle Mitarbeitenden und Vereinsmitglieder einer Minderheitenorganisation wissen, was in konkreten Fällen von Sexismus und sexueller Belästigung zu tun ist, und wo sie Hilfe bekommen können.
Der Leitfaden
Und was ist zu tun? Das soll der sogenannte Sexismus-Leitfaden regeln.
Der einzuschlagende Weg ist abhängig davon, ob es sich um einen Vorfall im Arbeitskontext oder im Freizeitbereich handelt. Im ersteren Fall schlägt der Leitfaden vor, sich an die Leitung – also die Vorgesetzten – zu wenden, oder aber an den oder die AMR (Arbeitsmilieu repräsentierende Person).
Im Falle eines Mitgliedes in einem Verein, Verband oder in einer Organisation der Minderheit sieht der Leitfaden den Weg über die Geschäftsführendenrunde des BDN, den Vorsitz bzw. Vorstand der Organisation oder aber über die AG Gleichstellung.
Im weiteren Verlauf wird empfohlen, Gespräche mit allen Beteiligten zu führen.
Am Ende des Prozesses können gegebenenfalls auch Sanktionen verhängt werden. Im hauptamtlichen Bereich kann das etwa eine Abmahnung, oder eine Kündigung zur Folge haben. Im ehrenamtlichen Bereich entscheidet der Vorstand der betroffenen Organisation. Dieser kann von einem Gespräch bis hin zur Exklusion in Übereinstimmung mit der geltenden Satzung reichen.
Was immer gilt:
Die Sexismus-Politik des BDN ist als Null-Toleranz-Haltung zu verstehen und regelt das interne Vorgehen, um die Haltung durchzusetzen. In strafrechtlich relevanten Fällen ersetzt der Handlungsplan keine polizeiliche und gerichtliche Verfolgung.