Gesetzesvorschlag

Neues Flaggengesetz: Schwarz-Rot-Gold darf gehisst werden

Neues Flaggengesetz: Schwarz-Rot-Gold darf gehisst werden

Neues Flaggengesetz: Schwarz-Rot-Gold darf gehisst werden

Kopenhagen
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Die deutsche Flagge soll in ganz Dänemark gehisst werden dürfen. Foto: Brian Bergmann/Ritzau Scanpix

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Das Hissen von ausländischen Fahnen wird erneut verboten. Es gibt jedoch Ausnahmen, die unter anderem für die deutsche und die schleswig-holsteinische Flagge gelten sollen.

Die deutsche Minderheit soll Schwarz-Rot-Gold hissen dürfen, wann immer sie möchte. Dasselbe gilt für die schleswig-holsteinische Fahne.

Das geht aus einem Gesetzesvorschlag hervor, den Justizminister Peter Hummelgaard (Soz.) am Mittwoch in die Anhörung geschickt hat. Demnach soll es grundsätzlich verboten sein, andere Flaggen als den Dannebrog zu hissen. 

Es gibt jedoch aus Rücksicht auf die Minderheit eine Ausnahme für die deutsche Fahne. Die Ausnahme ist jedoch nicht auf die Minderheit beschränkt, sondern gilt generell für alle Personen im ganzen Land. Auch die deutschen Regionalflaggen sind von dem Verbot ausgenommen, und daher kann auch die schleswig-holsteinische oder zum Beispiel die sächsische Landesflagge gehisst werden. 

Regeln waren gesetzeswidrig

Bis auf die deutsche Ausnahme kehrt man damit zurück zu den Regeln, die mehr als ein Jahrhundert gegolten haben. Diese wurden jedoch im Juni des vergangenen Jahres vom Obersten Gericht gekippt. Es stellte fest, dass die Gesetzesgrundlage für die Regeln fehlte. Diese möchte Justizminister Hummelgaard mit seinem Vorschlag schaffen.

„Der Dannebrog ist für Dänemark ein wichtiges Symbol. Ein Symbol, das uns als Volk eint. Die Regierung meint, dass der Dannebrog in Dänemark einen ganz besonderen Status genießen soll“, sagt er.

Mehrere Ausnahmen

Eine Ausnahme von dem Verbot soll es ebenfalls für die Flaggen der nordischen Länder sowie die Grönlands und der Färöer geben. Auch Flaggen von internationalen Organisationen wie der EU und der UNO dürfen weiterhin gehisst werden. Der Justizminister soll jedoch die Möglichkeit erhalten, eine generelle Ausnahmegenehmigung für zum Beispiel die ukrainische Flagge zu erteilen. 

Das Verbot gilt ausschließlich für das Hissen von Flaggen. Bei Fußballspielen oder Demonstrationen darf man somit weiterhin Fahnen aller Länder mitbringen. 

Die Anhörung des Gesetzes läuft bis zum 22. August. Im Herbst soll es dem Folketing vorgelegt werden. 

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