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Diskussion um Flaggenverbot: Deutsche Minderheit erwartet Sonderregel

Diskussion um Flaggenverbot: Deutsche Minderheit erwartet Sonderregel

Flaggenverbot: Deutsche Minderheit erwartet Sonderregel

Apenrade/Aabenraa
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Hinrich Jürgensen wurde von NDR und TV SYD zur deutschen Minderheit befragt (Archivfoto). Foto: Karin Riggelsen

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Im Zuge der aktuellen politischen Diskussion über ein mögliches Verbot des Hissens ausländischer Flaggen hat sich Hinrich Jürgensen im Interview mit dem „Nordschleswiger“ zu Wort gemeldet. Der BDN-Hauptvorsitzende fordert eine Ausnahmeregelung für die deutsche Minderheit und gibt sich diesbezüglich zuversichtlich, findet ein Flaggenverbot grundsätzlich aber überflüssig.

Die Debatte bezüglich des Verbotes des Hissens nicht dänischer Flaggen in Dänemark entzündet sich an einem Gesetzesvorschlag der nationalliberalen Dänemarkdemokraten, demzufolge dem Dannebrog (der dänischen Flagge) erneut ein Sonderstatus gewährt werden soll.

Die Regierung unterstützt den Antrag, wie Justizminister Peter Hummelgaard (Soz.) bei der Diskussion am Donnerstagvormittag im Folketing mitteilte. Bisher hatten sich die mitregierenden liberalen Moderaten gegen ein Verbot ausgesprochen. Jetzt hat sich jedoch die gesamte Regierung aus Moderaten, Venstre und Sozialdemokratie dazu entschlossen, das Hissen ausländischer Flaggen zu verbieten.

Der Hauptvorsitzende des Bundes Deutscher Nordschleswiger (BDN), Hinrich Jürgensen, äußert im Interview mit dem „Nordschleswiger“ Verständnis für die Bedeutung des Dannebrogs, betont aber die Notwendigkeit einer Ausnahmeregelung für die deutsche Minderheit.

„Im bisherigen Entwurf heißt es, dass man für die nordischen Flaggen und auch für die deutsche Minderheit eine Ausnahme machen will. Das wünschen wir uns natürlich”, sagt Jürgensen.

Man stelle sich mal vor, dass die dänische Minderheit südlich der Grenze nicht mit dem Dannebrog wehen darf. Wenn die ihr Jahrestreffen haben, ist ganz Flensburg rot-weiß.

Hinrich Jürgensen

Jürgensen argumentiert, dass es innerhalb der deutschen Minderheit nicht den Wunsch gebe, die deutsche Flagge privat zu hissen. Dennoch sei es wichtig, bei offiziellen Anlässen oder bei Besuchen deutscher Politikerinnen und Politiker die deutsche Flagge zeigen zu dürfen, was eine respektvolle Geste darstelle.

„Ich finde schon, dass wir in unseren Institutionen die Möglichkeit haben sollten, bei Festlichkeiten oder auch wenn hoher Besuch kommt, mit der deutschen Flagge zu wehen, ohne hierfür vorher einen Antrag stellen zu müssen“, sagt Jürgensen, der aber auch fest davon ausgeht, dass diese Sonderregel für die deutsche Minderheit umgesetzt wird.

„Finde das Gesetz überflüssig“

Gleichzeitig betont der Hauptvorsitzende der deutschen Minderheit, dass er die Wichtigkeit des Gesetzesvorschlags bezüglich des Flaggenverbots grundsätzlich nicht versteht.

„Wenn ich zurückblicke auf die vergangenen Monate, in denen es kein Gesetz gab, dann habe ich keine Probleme mit anderen Flaggen erlebt. Deswegen finde ich das Gesetz eher überflüssig und bin einfach froh, wenn uns die Sonderregelung gewährt wird. Ich muss dazu aber auch sagen, ich erwarte, dass wir eine Sonderregelung erhalten. Man stelle sich mal vor, dass die dänische Minderheit südlich der Grenze nicht mit dem Dannebrog wehen darf. Wenn die ihr Jahrestreffen haben, ist ganz Flensburg rot-weiß“, so Jürgensen.

Hissen ausländischer Flaggen war bis Juni 2023 unzulässig

Bis Juni 2023 galt das Hissen ausländischer Flaggen in Dänemark ohne Sondergenehmigung als unzulässig. Dann entschied das Höchstgericht in einem Grundsatzfall, dass es gar keine rechtliche Grundlage gibt, Menschen dafür zu bestrafen, in Dänemark andere Flaggen als den Dannebrog oder die Flaggen anderer nordischer Staaten zu hissen.

Inkrafttreten des Gesetzes kann einige Monate dauern

Dennoch lobte am Donnerstagvormittag nun auch Hummelgaard, als Vertretung der Regierung, den Antrag der Dänemarkdemokraten. Er erklärte, dass dies notwendig sei, um den Sonderstatus des Dannebrogs als ein Symbol, das die Nation vereint, zu sichern. Allerdings betonte er auch die Wichtigkeit, Ausnahmen zu genehmigen, insbesondere für die deutsche Minderheit und in anderen speziellen Situationen. Dem Justizminister zufolge sei nicht zu erwarten, dass das Gesetz vor dem Sommer in Kraft treten wird.

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