Krieg in der Ukraine
Botschafterin: Sondergesetz soll Aufenthalt und Arbeit ermöglichen
Botschafterin: Sondergesetz soll Aufenthalt und Arbeit ermöglichen
Sondergesetz soll Aufenthalt und Arbeit ermöglichen
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Im Interview mit dem „Nordschleswiger“ äußert sich die dänische Botschafterin in Deutschland, Susanne Hyldelund, zur aktuellen Krisensituation. Sie betont, dass die Menschen in Dänemark gerne schnell helfen möchten.
In den vergangenen Tagen hat die Zahl ukrainischer Flüchtlinge stetig zugenommen. Die dänische Botschafterin in Deutschland, Susanne Hyldelund, verfolgt das Geschehen von der deutschen Hauptstadt Berlin aus.
„Wir sind natürlich auch alle sehr schockiert. Die dänische Regierung verurteilt die Invasion in der Ukraine auf das Schärfste, und Dänemark und Deutschland teilen mit Bestürzung die bedauerliche Lage. Wir möchten gerne Unterstützung leisten und im Rahmen der Möglichkeiten, die wir haben, helfen“, sagt Susanne Hyldelund.
Hilfe von der dänischen Botschaft
In diesen Tagen sieht sie viele Flüchtlinge aus der Ukraine in Berlin ankommen. Sie hat den Eindruck, dass die deutsche Hauptstadt einen großen Einsatz leistet, um die Menschen aus der Ukraine zu unterstützen.
Die dänische Regierung verurteilt die Invasion in der Ukraine auf das Schärfste.
Susanne Hyldelund, Botschafterin Dänemarks in Deutschland
Die dänische Botschaft in Berlin erhält zwar nicht viele, aber dennoch vereinzelt Anfragen von Ukrainerinnen und Ukrainern über die Möglichkeit, nach Dänemark zu reisen. In diesen Fällen versucht die Botschaft, beratend zur Seite zu stehen und über die Möglichkeiten zu informieren.
Eine Hilfestellung dabei bietet die vor Kurzem freigeschaltete Internetseite kriseinformation.dk, auf der die Informationen über eine Einreise nach Dänemark auch in ukrainischer Sprache vorliegen.
Allerdings gab es in den vergangenen Tagen auch Meldungen über die Zurückweisung von ukrainischen Flüchtlingen an der deutsch-dänischen Grenze.
Sondergesetz soll legalen Aufenthalt ermöglichen
Die EU hat zwar eine Direktive für einen befristeten Schutz von Bürgerinnen und Bürgern aus der Ukraine verabschiedet. Sie findet aufgrund des dänischen EU-Rechtsvorbehaltes jedoch in Dänemark keine Anwendung.
„Ich bin mir bewusst, dass es verschiedene Fälle gibt. Derzeit ist die Einreise nach Dänemark als Tourist möglich, aber bereits in der kommenden Woche wird das Folketing ein Gesetz behandeln, das einen darüber hinausgehenden Aufenthalt für Flüchtlinge aus der Ukraine ermöglichen wird. Dann bekommen die Menschen eine Aufenthaltsgenehmigung und können sich in Dänemark auch eine Arbeit suchen“, erläutert Susanne Hyldelund.
Derzeit ist die Einreise nach Dänemark als Tourist möglich, aber bereits in der kommenden Woche wird das Folketing ein Gesetz behandeln, das einen darüber hinausgehenden Aufenthalt für Flüchtlinge aus der Ukraine ermöglichen wird.
Susanne Hyldelund, Botschafterin Dänemarks in Deutschland
Not-Visum gilt nur für Dänemark
Ukrainerinnen und Ukrainer, die nicht über einen biometrischen Reisepass verfügen, können derzeit noch ein Not-Visum beantragen. Da in den meisten Fällen eine oder mehrere Bedingungen für ein gewöhnliches Visum nicht erfüllt sind, gilt ein solches Not-Visum allerdings nur innerhalb Dänemarks. Deshalb kann dann kein Schengenvisum mit Gültigkeit für alle Schengenländer ausgestellt werden, wie die Ausländerbehörde auf Anfrage dem „Nordschleswiger“ gegenüber bestätigt. Eine Weiterreise beispielsweise nach Schweden oder Norwegen endet dann oftmals vorerst an der deutsch-dänischen Grenze.
„Aber es ist auch möglich, an der Grenze Asyl zu beantragen, jedoch ist das dann nur ein Asylantrag für Dänemark. Hier verlassen wir uns auf die gemeinsamen Schengenregeln und sind zudem an den EU-Visakodex gebunden, weshalb Dänemark nicht anderweitig selbst entscheiden kann“, sagt Susanne Hyldelund.
Das geplante Sondergesetz soll es jedoch ermöglichen, dass ukrainische Staatsbürgerinnen und -bürger innerhalb kurzer Zeit eine vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung erhalten können und somit nicht länger einen Asylantrag stellen müssen.
Viele Däninnen und Dänen sind sehr offen für eine Aufnahme von Flüchtlingen und versuchen mitzuhelfen.
Susanne Hyldelund, Botschafterin Dänemarks in Deutschland
Das Sondergesetz sieht auch vor, dass ukrainische Kinder und Jugendliche in Dänemark in die Schule gehen oder eine Ausbildung beginnen können. Zudem soll es auch Menschen, die in der Ukraine als Flüchtlinge anerkannt sind, umfassen. Das Gesetz soll am 16. März in dritter Lesung verabschiedet werden und zunächst für zwei Jahre gelten.
Schnelle Hilfe jetzt wichtig
Für die Botschafterin ist es wichtig, dass jetzt so schnell wie möglich geholfen werden kann. Sie begrüßt deshalb auch die Ankündigung der dänischen Polizei, an verschiedenen Orten in Dänemark Anlaufstellen einzurichten, in denen Flüchtlinge aus der Ukraine eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen können.
„Viele Däninnen und Dänen sind sehr offen für eine Aufnahme von Flüchtlingen und versuchen mitzuhelfen. Es besteht zwar das Risiko von Verzögerungen, aber die dänische Regierung setzt alles daran, so schnell wie möglich zu helfen“, sagt Susanne Hyldelund.