Reichsgerichtsverfahren

Mehrheit will Støjberg vom Folketing ausschließen

Mehrheit will Støjberg vom Folketing ausschließen

Mehrheit will Støjberg vom Folketing ausschließen

Ritzau/Walter Turnowsky
Kopenhagen
Zuletzt aktualisiert um:
Venstre-Fraktionschef Karsten Lauritzen ist für den Ausschluss seiner ehemaligen Parteikollegin Inger Støjberg. Foto: Ida Marie Odgaard/Ritzau Scanpix

Diesen Artikel vorlesen lassen.

Inger Støjberg sei nach der Verurteilung durch das Reichsgericht nicht würdig im Parlament zu sitzen. Die Auffassung vertritt eine Mehrheit der Parteien des Folketings.

Als erste der größeren Parteien sprach sich Venstre für einen Ausschluss Inger Støjbergs aus dem Folketing aus. Das erklärte der Fraktionsvorsitzende der Partei, Karsten Lauritzen, nach einer Sitzung der Fraktion am Mittwoch.

Wenig später schloss sich die Sozialistische Volkspartei (SF) und die Einheitsliste diesem Standpunkt an. Damit will nun eine Mehrheit der Parteien für den Rausschmiss stimmen.

Die Entscheidung über die ehemalige zweite Vorsitzende von Venstre sei in der Fraktion einstimmig gefallen, so Lauritzen. Støjberg war am Montag vom Reichsgericht zu 60 Tagen Haft ohne Bewährung verurteilt worden.

„Es ist in allen Fällen schwierig zu entscheiden, ob eine Person würdig ist, im Folketing zu sitzen. Und besonders schwierig ist es, wenn es um eine frühere Kollegin geht. Daher haben wir die Frage sehr ausführlich und gründlich erörtert“, so Lauritzen.

Regelung im Grundgesetz

25 der 26 Richterinnen und Richter des Reichsgerichts, waren zu dem Ergebnis gekommen, sie habe vorsätzlich während ihrer Amtszeit das Gesetz übertreten, indem sie anordnete, dass Asylpaare, bei denen ein Partner zwischen 15 und 17 Jahren alt ist, ausnahmslos getrennt werden müssen.

Das Grundgesetz legt fest, dass eine Mehrheit des Folketings entscheiden muss, ob Støjberg weiterhin im Folketing sitzen kann. So verliert eine Person das passive Wahlrecht, wenn sie wegen eines Deliktes bestraft wird, dass sie von der Bevölkerung als unwürdig für ein Mandat empfunden wird.

Grundgesetz

§ 30, Absatz 1

Das passive Wahlrecht zum Folketing hat jede Person, die das aktive Wahlrecht hat, außer derjenige ist wegen eines Deliktes bestraft, das ihn in der gemeinen Meinung unwürdig macht, im Folketing zu sitzen.

(Valgbar til folketinget er enhver, som har valgret til dette, medmindre vedkommende er straffet for en handling, der i almindeligt omdømme gør ham uværdig til at være medlem af folketinget).

In einer kommentierten Ausgabe des Grundgesetzes heißt es dazu, dass das Folketing darüber entscheidet, ob eine Person würdig im Parlament zu sitzen. Bei einer Haftstrafe ohne Bewährung wird im Allgemeinen gegen eine Mitgliedschaft im Folketing entschieden. Bei einer erneuten Kandidatur und eventuellen Wiederwahl muss das Folketing erneut Stellung beziehen.

Deutliches Urteil

Daher sei eine Haftstrafe ohne Bewährung nicht mit einem Mandat im Folketing vereinbar, so Lauritzen.

„Man kann sich nicht vorstellen, dass man im Gefängnis sitzen kann, während man Mitglied des Folketings ist“, betont Lauritzen.

Mit dem Urteil vom Montag hat das Reichsgericht zum ersten Mal eine Haftstrafe ohne Bewährung für eine Ministerin oder einen Minister verhängt. Diese Tatsache betont SF.

„Das Urteil war sehr eindeutig. Es war auch sehr hart. Wir meinen nicht, dass man mit so einem Urteil im Folketing sitzen kann“, sagt die Justizsprecherin der Partei, Karina Lorentzen zu „DR“.

Entscheidung am 21. Dezember

Zuvor haben sich bereits die Radikalen, die Liberale Allianz, die Freien Grünen und zwei Parteilose für einen Ausschluss Støjbergs ausgesprochen.

Die Dänische Volkspartei und die Neue Bürgerliche sind dagegen.

Die Sozialdemokraten und die Konservativen haben noch nicht Stellung bezogen.

Das Folketing wird am 21. Dezember über die Frage abstimmen. Obwohl Inger Støjberg dann ihr Mandat verliert, kann sie trotzdem bei der kommenden Folketingswahl kandidieren. Das neue Folketing müsste bei einer eventuellen Wiederwahl erneut die Frage beraten.

Der Artikel wurde um 15.53 Uhr um die Infobox zum Grundgesetz ergänzt.

Mehr lesen