Covid-19

Corona: Was tun, wenn ich infiziert bin?

Corona: Was tun, wenn ich infiziert bin?

Corona: Was tun, wenn ich infiziert bin?

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Apenrade/Aabenraa
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engin akyurt
Tausende lassen sich jeden Tag in Dänemark testen. Doch was passiert, wenn der Test positiv ausfällt? Foto: Engin Akyurt / Unsplash

Das Testergebnis ist da – und es ist positiv. Jetzt müssen einige Schritte beachtet werden.

Die Behörde für Patientensicherheit, die in Dänemark die Patientenrechte sichern soll, hat angesichts der angestiegenen Zahl an Covid-19-Patienten in Dänemark einen Ratgeber mit den Verhaltensregeln für Betroffene veröffentlicht.

Die zentrale Botschaft: Bei wem eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus nachgewiesen wurde, der muss sich umgehend in Selbstisolation* (der Begriff wird unten weiter erläutert) begeben. Das gilt auch, wenn ein Kind betroffen ist.

Die Verhaltensregeln Schritt für Schritt:

  • Es ist von zentraler Bedeutung, sich umgehend zu isolieren, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern.
  • Mit wem war ich in Kontakt, wenn könnte ich infiziert haben? Die betreffenden Personen umgehend informieren.
  • Dabei hilft die Behörde für Patientensicherheit. Sie meldet sich bei allen in Dänemark positiv getesteten Personen und gibt auch Ratschläge, wie die Isolation praktisch gestaltet werden kann.
  • Die Behörde kontaktiert jedoch nur Bürger, deren Telefonnummer sie ausfindig machen kann. Wer nicht von der Behörde hört, soll sich unter der Nummer 32 32 05 11 melden und die 1 drücken.

Was die Selbstisolation bedeutet:

  • Zu Hause bleiben, das gilt auch für Arbeit und Einkäufe.
  • Physischen Kontakt mit anderen vermeiden, auch mit Menschen im selben Haushalt. Möglichst eine andere Toilette und ein anderes Bad benutzen.
  • Alle Besuche absagen.
  • Die Dauer der Isolierung hängt davon ab, ob sich Symptome zeigen oder nicht.
  • Wenn es nicht möglich ist, Abstand zu den anderen Personen im Haushalt zu halten, dem wird möglicherweise ein freiwilliger Isolationshaufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung angeboten. Das gilt auch, wenn Personen aus einer Risikogruppe im selben Haushalt leben.
Für Kinder gelten weitgehend dieselben Regeln wie für Erwachsene. Foto: Volodymyr Hryshchenko / Unsplash

Wenn das eigene Kind mit Corona infiziert ist

  • Das Kind sollte umgehend isoliert werden.
  • Mit wem war das Kind in Kontakt, wenn könnte es infiziert haben? Die betreffenden Personen umgehend informieren.
  • Dabei hilft die Behörde für Patientensicherheit. Sie meldet sich bei allen in Dänemark positiv getesteten Personen und gibt auch Ratschläge, wie die Isolation praktisch gestaltet werden kann.

Was die Selbstisolation für das Kind bedeutet:

  • Das Kind bleibt zu Hause und geht weder zur Schule noch in andere Einrichtungen.
  • Das Kind vermeidet körperlichen Kontakt zu den anderen Personen im Haushalt und nutzt, wenn möglich, eine andere Toilette und ein anderes Bad.
  • Das Kind sagt sämtliche Verabredungen ab.
  • Die Dauer der Selbstisolation hängt davon ab, ob sich Symptome zeigen oder nicht.
  • Wenn es dem Kind nicht möglich ist, Abstand zu den anderen Personen im Haushalt zu halten, dem wird möglicherweise ein freiwilliger Isolationshaufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung angeboten. Das gilt auch, wenn Personen aus einer Risikogruppe im selben Haushalt leben.


Mit wem waren ich oder mein Kind in engem Kontakt?

Nach einem positiven Test ist es wichtig, festzustellen, mit wem es in jüngster Zeit Kontakt gab und wer möglicherweise angesteckt worden ist. Das gilt für den Privatbereich wie für die Arbeit, für Schule oder Kindergarten, Vereine oder Freunde.

Es gilt folgende Kontakte zu ermitteln und zu informieren:

  • Wer Symptome hat, sollte alle Personen informieren, mit denen es in folgendem Zeitraum engen Kontakt gab: Zwei Tage vor dem Auftreten der ersten Symptome bis zum Beginn der Selbstisolation bzw. der Isolation des Kindes.
  • Wer keine Symptome hat, sollte alle Personen informieren, mit denen es in den beiden Tagen vor der Selbstisolation bzw. der Isolation des Kindes engen Kontakt gab.
  • Der Arbeitgeber sollte über die Infektion informiert werden. Wenn das Kind erkrankt ist, muss die Leitung der Schule oder Tagesstätte informiert werden.
Personen, mit denen es engeren Kontakt gab, sollten schnell informiert werden. Foto: Siavash Ghanbari / Unsplash

 

Was den möglicherweise infizierten Kontakten sagen?   

Wenn die Kontakte ermittelt sind, sie darüber informieren, dass:

  • sie mit dem Coronavirus infiziert sein könnten.
  • sie sich in Selbstisolation begeben sollen.
  • sie zwei Corona-Tests machen sollen. Der ersten im Idealfall am vierten Tag nach dem Kontakt, den zweiten am sechsten Tag nach dem Kontakt.

Den Termin für den zweiten Test sollten sie machen, indem sie sich unter 32 32 05 11 bei den Behörden melden und dann die Nummer 2 drücken.

Wichtig ist, dass die Tests für die Kontaktpersonen über die genannte Telefonnummer gebucht werden, damit sie schnell informiert werden können.

Informationen für Infizierte gibt es auf der Internetseite des Programms „Coronaopsoring“ oder unter der Telefonnummer 32 32 05 11 und dann die 1 drücken.

Kontaktpersonen von Infizierten können sich unter der behördlichen Corona-Hotline 70 20 02 33 (und dann die 2 drücken) informieren.

Fragen zur Behandlung beantwortet der Familienarzt.

 

 

* Der Unterschied zwischen Quarantäne und Isolation:

Die Quarantäne gilt, wenn ich dem Risiko einer Infektion mit dem Virus ausgesetzt bin, aber selbst (noch) keine Symptome habe. Dies ist z. B. der Fall, wenn ich in ein Hochrisikogebiet gereist bin oder wenn eine mir nahe stehende Person infiziert wurde. Im Falle einer nachgewiesenen Infektion kann es bis zu 14 Tage dauern, bis die Krankheit auftritt. Aus diesem Grund dauert die Quarantäne in der Regel 14 Tage.

Die (Selbst-)Isolation gilt, wenn ich Symptome habe, die auf eine mögliche COVID-19-Infektion hindeuten. In diesem Fall bleibe ich zu Hause und wende mich wie oben beschrieben an die Behörden und meine Ärztin oder meinen Arzt. In der Regel dauert die Selbstisolation mindestens sieben Tage.

 
 
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