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Coronavirus: Das ist jetzt erlaubt
Coronavirus: Das ist jetzt erlaubt
Coronavirus: Das ist jetzt erlaubt
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Die Regeln in Dänemark und im Grenzland ändern sich – wir behalten den Überblick. Was wir in Zeiten von Covid-19 dürfen, was nicht – und wo es weitere Informationen gibt.
Restriktionen werden aufgehoben
Seit dem 1. Februar 2022 sind alle Corona-Beschränkungen aufgehoben. Restriktionen wie Maskenpflicht, Kontakt-Beschränkungen, Corona-Pass und Sperrstunden entfallen somit. Covid-19 wird nicht mehr als gesellschaftskritische Krankheit eingestuft. Da die Ansteckungsgefahr in der Gesellschaft jedoch hoch ist, geben die Behörden weiterhin Empfehlungen.
Das empfehlen die Behörden:
Krankenhäuser und Pflegeheime sind angehalten, zum Schutz von älteren und gefährdeten Menschen weiterhin die Verwendung von Corona-Pass und Mundschutz für Besucherinnen und Besucher vorzuschreiben. Die Epidemie-Kommission empfiehlt außerdem zur Vorbeugung von Infektionen regelmäßige Corona-Tests und das Einhalten der sechs Tipps der Gesundheitsbehörde zur Infektionsprävention:
- Lass dich gegen Covid-19 impfen
- Bleib zu Hause und lass dich testen, wenn du Symptome bekommst
- Abstand halten
- Regelmäßiges Lüften
- Hände waschen und Handdesinfektionsmittel benutzen
- Sauber machen, besonders Oberflächen, die viele Menschen anfassen
Maßnahmen zur Infektionsprävention
Angesichts der hohen Infektionszahlen kann es weiterhin Situationen geben, in denen Maßnahmen in Betracht gezogen werden können, so die Gesundheitsbehörde. Das gilt zum Beispiel bei Veranstaltungen, bei denen viele Menschen gleichzeitig in geschlossenen Räumen zusammenkommen. Wenn ein besonders hohes Risiko der Ansteckung besteht, könnten Maßnahmen erwogen werden, um die Ansteckungsgefahr auf ein Minimum zu reduzieren, zum Beispiel durch Corona-Tests und Abstand zwischen den Gästen.
Corona-Pass
Das Nachweisen eines Corona-Passes ist weiterhin für Reisen ins Ausland relevant. Ebenso gibt es die Möglichkeit für Unternehmen, private Kultureinrichtungen und Verbände, sich freiwillig an Maßnahmen wie den Corona-Pass zu halten.
Corona-Test
Wer Symptome von Covid-19 entwickelt, sollte sich so schnell wie möglich einem PCR-Test unterziehen. Die Empfehlungen gelten auch für Menschen, die geimpft oder genesen sind.
Weitere Informationen gibt es unter www.coronasmitte.dk.
Einreisen von Deutschland nach Dänemark (Stand 1. März 2022)
Ab März können Bürgerinnen und Bürger aus EU- und Schengenstaaten frei nach Dänemark einreisen. Ein Impf- oder Testnachweis ist nicht mehr erforderlich.
Einreisen von Dänemark nach Deutschland (Stand 3. März 2022)
Seit Donnerstag, 3. März 2022, stuft Deutschland Dänemark nicht mehr als Hochrisikogebiet ein.
Damit entfällt für Reisende nach Deutschland die „Digitale Einreiseanmeldung“, für Ungeimpfte ist keine Quarantäne mehr nötig.
3G-Regel bei Einreise nach Deutschland
Für alle Einreisenden nach Deutschland gilt aber weiterhin die 3G-Regel, wie das Bundesgesundheitsministerium erklärte: Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss einen negativen Test vorweisen können.
Wie alt darf der Test sein?
Laut Bundesgesundheitsministerium muss der Testnachweis sich jeweils auf einen Test beziehen, der maximal 48 Stunden (egal ob Antigen-Tests und PCR) zurückliegt. Für die Berechnung dieser Zeiträume ist der Zeitpunkt der Einreise maßgeblich.
Ausnahmen für den kleinen Grenzverkehr
Ausgenommen von den Forderungen nach Test, Impfung oder Genesung sind Menschen, die sich im Rahmen des Grenzverkehrs weniger als 24 Stunden in Deutschland aufhalten.
Auch Personen, die weniger als 24 Stunden in Dänemark waren, sind von den Restriktionen ausgenommen. Gleiches gilt für Reisende, die lediglich durch Dänemark ohne Aufenthalt durchgefahren sind oder durch Deutschland reisen.
Öffentliche Informationsseiten zu Corona in Dänemark, in den Kommunen Nordschleswigs und in Schleswig-Holstein:
- Dänisches Außenministerium
- Coronasmitte.dk – gemeinsame Seite der dänischen Behörden (auf Dänisch, Englisch und teilweise auf Deutsch)
- Gesundheitsbehörde auf Dänisch
- Gesundheitsbehörde auf Englisch
- Informationen der EU-Kommission zu allen EU-Reiseländern (auch Dänemark)
- Informationen der Landesregierung von Schleswig-Holstein