Sozialpolitische Reform
SPD-Fraktion fordert Zustimmung des Landes zum Bürgergeld
SPD-Fraktion fordert Zustimmung des Landes zum Bürgergeld
SPD-Fraktion fordert Zustimmung des Landes zum Bürgergeld
Diesen Artikel vorlesen lassen.
Der Bundestag hat das neue Bürgergeld beschlossen. Im Bundesrat steht die Abstimmung bevor. Die oppositionelle SPD fordert Zustimmung des schwarz-grün regierten Schleswig-Holsteins.
Die SPD-Fraktion im Landtag fordert von der schwarz-grünen Landesregierung Zustimmung zum Bürgergeld im Bundesrat. «Das Bürgergeld steht für eine der größten sozialpolitischen Reformen in Deutschland seit rund 20 Jahren», betonte die SPD-Landesvorsitzende Serpil Midyatli. Man wolle neue Chancen und Wege für alle öffnen, die ihren Job verlieren oder einen Neueinstieg ins Arbeitsleben finden wollen. «Das ist eine Frage des Respekts für die Lebensleistung jedes und jeder Einzelnen.»
Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) fordere seit Monaten, dass die Bundesregierung für mehr Entlastungen sorgen solle, betonte Midyatli. Mit dem Bürgergeld bestehe jetzt die Möglichkeit, Millionen von Menschen mit wenig Geld zu entlasten und neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt für sie zu schaffen.»
Die Sozialdemokratin warf Günther vor, Parteiinteressen vor die Hilfe für viele Menschen auch in Schleswig-Holstein zu stellen. «Das muss er im Landtag erklären.»
Der Bundestag hatte am Donnerstag das von der Ampel-Koalition geplante Bürgergeld mit der Mehrheit von SPD, Grünen und FDP auf den Weg gebracht. Vor allem die Union lehnt das Gesetz ab, weil es dann keinen signifikanten Einkommensunterschied zwischen Menschen mit Bürgergeld und Geringverdienern gebe. Aus Sicht der Union senkt es zudem die Motivation, eine Arbeit anzunehmen.
Die Ampel-Pläne für das Bürgergeld sehen unter anderem eine Erhöhung des heutigen Regelsatzes von 449 Euro für Alleinstehende auf 502 Euro vor. Arbeitslose sollen zudem künftig weniger durch einen angedrohten Leistungsentzug (Sanktionen) unter Druck gesetzt und dafür bei Weiterbildungsmaßnahmen stärker unterstützt werden. Zudem sollen Vorgaben zur erlaubten Vermögenshöhe und zur Wohnungsgröße bei Leistungsbeziehern gelockert werden.