Fahrgastrechte

Verspätete Bahnreisen: Wann und wie man sein Geld zurückbekommt

Bahnreisen: Wann und wie man sein Geld zurückbekommt

Bahnreisen: Wann und wie man sein Geld zurückbekommt

Nordschleswig
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Verspätungen und Ausfälle kosten Nerven und Zeit. Doch Bahnreisenden stehen Entschädigungen zu. Foto: Volker Heesch

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Der Streik einiger Beschäftigter der Dänischen Staatsbahnen (DSB) am vergangenen Montag hat sich bei Reisenden bemerkbar gemacht. Einige Verbindungen, auch in Nordschleswig, verspäteten sich oder fielen aus. Doch was tun, wenn der Zug nicht kommt? Und was steht einem eigentlich zu, wenn man mit den Dänischen Staatsbahnen fährt, aber über die Deutsche Bahn seine Tickets gekauft hat?

Das Gefühl, nervös am Bahnsteig zu stehen und sich Vorwürfe zu machen, ob die zehn Minuten Umsteigezeit nicht zu knapp bemessen waren, weil der Zug mittlerweile acht Minuten Verspätung hat, kennen die meisten, die regelmäßig mit der Bahn reisen. 

Neben den Verspätungen durch erhöhtes Fahraufkommen, kann es auch durch Streiks zu Ausfällen kommen. 

Ausfälle und Verspätungen durch Streik 

So wie am vergangenen Montag, 12. Juni, als mehr als 600 Beschäftigte der DSB ihre Arbeit niederlegten. Laut den DSB kommt es durch die Arbeitskampfmaßnahmen im ganzen Land in den kommenden Tagen zu Verspätungen und Ausfällen. Viele waren besonders am Montag spürbar. 

Was tun bei Verspätungen? 

So manch einer dürfte sich über die lange Wartezeit am Bahnhof geärgert haben – aber was tun, wenn der Zug zu spät – oder gar nicht – kommt? 

Die Dänische Staatsbahnen haben genaue Vorgaben und Richtlinien, wenn es um die Entschädigung ihrer Passagierinnen und Passagiere geht. Besonders wichtig: Das Entschädigungsformular kann bis zu drei Jahre nach der Bahnfahrt eingereicht werden. 

Doch wer ist berechtigt, ein Formular abzugeben, und wie stehen die Chancen, sein Geld – oder zumindest einen Teil davon – wiederzubekommen? 

Die DSB setzen auf eigenes Entschädigungsmodell 

Die Dänischen Staatsbahnen bieten neben den Fahrgastrechten, die für die gesamte EU greifen, eine eigene „Basis und -Pendler-Reisegarantie“.

Prozentual gestaffelte Rückerstattungen gibt es ab 30 Minuten Verspätung am Zielort. Entscheidend ist nicht die Verspätung am Abfahrtsort, sondern die am Zielbahnhof. Ob der Zielbahnhof im In- oder Ausland liegt, ist dabei nicht ausschlaggebend. 

Zwei Formen der Entschädigung

Es gibt zwei Formen der Entschädigung bei der DSB-Reisegarantie:

  • ein neues Fahrtticket für dieselbe Strecke, die sechs Monate gültig ist, oder
  • eine Entschädigungszahlung auf das eigene Konto. 

Dabei berechnet sich die Höhe des Entschädigungsbetrages nach dem Ausmaß der Verspätung. Ein neues Ticket oder eine Entschädigungszahlung gibt es bereits nach 30 Minuten Verspätung. 


Diese Regeln gelten auch für Pendlerinnen und Pendler sowie für Menschen, die eine Reisekarte (Rejsekort) besitzen. Unterschieden wird zwischen der Basis- und der Pendler-Reisegarantie. Genauere Auskünfte zu den Angaben gibt es auch auf der Seite der DSB. Wichtig: Die beliebten Interrail- und Eurailpässe werden von der Reisegarantie der Dänischen Staatsbahn nicht berücksichtigt.

Die EU-Fahrgastrechte, die Passagierinnen und Passagiere berechtigen, bei einer Verspätung von einer Stunde und mehr von der Reise zurückzutreten und den gesamten Fahrtpreis erstattet zu bekommen, bleiben neben der Reisegarantie der DSB weiterhin bestehen. 

Das Formular für die Basisgarantie finden Betroffene auf der Webseite der Dänischen Staatsbahnen. Auch die Bestimmungen für die Pendlergarantie können dort eingesehen werden

Und was ist mit deutschen Tickets?

Wer aus Deutschland nach Nordschleswig reist und seine Tickets über die Deutsche Bahn (DB) gekauft hat, hat keinen Anspruch auf die DSB-Reisegarantie. Bei Verspätungen und Zugausfällen raten die DSB auf Nachfrage des „Nordschleswigers“, sich an den jeweiligen Ticketaussteller zu wenden. Dabei greift das EU-Fahrgastrecht. Bucht man etwa eine Reise über die Seite der Deutschen Bahn und strandet durch Zugausfall in einer dänischen Stadt, muss der Anspruch auf Entschädigung bei der DB eingereicht werden. Dort können auch in Dänemark verspätete Züge digital eingereicht werden. 

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