Transportunternehmer
Gefängnisstrafe und Bußgeld in Millionenhöhe gefordert
Gefängnisstrafe und Bußgeld in Millionenhöhe gefordert
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Die Anklagebehörde fordert für einen Direktor und leitende Angestellte der Transportfirma Kurt Beier A/S drei Jahre Gefängnis ohne Bewährung.
Dem Direktor, einer Aufsichtsratsvorsitzenden und zwei leitenden Mitarbeitern des Transportunternehmens Kurt Beier Transport A/S drohen drei Jahre Gefängnis ohne Bewährung.
Des Weiteren soll der Firma ein Bußgeld von 5,5 Millionen Kronen auferlegt werden.
So lautet das am Dienstagvormittag im Sonderburger Gericht von Ankläger Mads Bjerg Olesen geforderte Strafmaß. Das im Mai begonnene Strafverfahren nähert sich seinem Abschluss.
Ausbeutung in besonders schwerem Umfang
Die Beschuldigten im Verfahren sind Direktor Karsten Beier, Aufsichtsratsvorsitzende Gitte Beier und zwei leitende Angestellte.
Sie sind wegen finanzieller Ausbeutung in besonders schwerem Umfang angeklagt.
Die Opfer waren der Anklagebehörde zufolge 30 Fahrer aus Sri Lanka und den Philippinen.
Sie waren in der polnischen Tochtergesellschaft des Unternehmens angestellt. Jedoch ist die Anklagebehörde überzeugt davon, dass sie in Wirklichkeit in Dänemark gearbeitet haben und unter spartanischen Verhältnissen in einem Fahrerlager in Pattburg gelebt haben.
Monatslohn von 7.900 Kronen
Die Fahrer haben einen Monatslohn über 7.900 Kronen erhalten. Der Anklagebehörde zufolge hätten sie jedoch bis zu 35.000 Kronen im Monat verdienen müssen.
Vor diesem Hintergrund meint Mads Bjerg Olesen, dass das Unternehmen einen unberechtigten finanziellen Gewinn durch die Unterbezahlung ihrer Fahrer erzielt hat.
„Hier geht es um ein systematisches, professionelles Ausnutzen der Fahrer aus Drittländern über einen längeren Zeitraum hinweg. Dies hat zu einer finanziellen Bereicherung in Millionenhöhe für die Firma geführt“, heißt es von der Anklage.
Die Sache hatte Ende 2018 die Gewerkschaft 3F ins Rollen gebracht, die Fotos von den Behausungen der Fahrer veröffentlichte.
Angeklagte weisen Schuld von sich
Die Polizei stellte zunächst Nachforschungen gegen das Transportunternehmen mit dem Verdacht auf Menschenhandel an. Jedoch wurde im Zuge der Ermittlungen stattdessen Anklage wegen finanzieller Ausbeutung in besonders schwerem Umfang sowie wegen des Verstoßes gegen das Ausländer- und das Baugesetz erhoben.
Die Angeklagten plädieren alle auf nicht schuldig. Sie verwiesen darauf, dass die ausländischen Fahrer durch die polnische Tochtergesellschaft angestellt worden waren, und dass sie in Übereinstimmung mit polnischen Lohn- und Beschäftigungsverhältnissen bezahlt wurden.
Urteil am 25. August erwartet
Als Nächstes werden die drei Verteidiger das Wort in dem Verfahren ergreifen.
Anschließend sollen der Richter und die beiden Geschworenen ihr Votum abgeben und die Sache entscheiden. Das Urteil wird am 25. August erwartet.