Grenze
Polizei wird die Zahl der Nummernschildscanner verdoppeln
Polizei wird die Zahl der Nummernschildscanner verdoppeln
Polizei wird die Zahl der Nummernschildscanner verdoppeln
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Die Polizei prüft seit 2016 mit den Scannern, ob Autos gültigen TÜV (bilsyn) haben und versichert sind oder ob sie als gestohlen gemeldet wurden. Die sogenannten ANPG-Einheiten befinden sich unter anderem in Städten und an der Grenze zu Deutschland.
Es wird in Zukunft wohl häufiger passieren, dass Daten über das eigene Fahrzeug an der deutsch-dänischen Grenze ausgelesen werden: Die Polizei will die Zahl der Nummernschilderscanner im Laufe des nächsten Jahres um mehr als 50 Prozent erhöhen. Das geht aus einer Antwort der Reichspolizei (rigspolitiet) an den Rechtsausschuss des Folketings hervor, die dem Autofahrendenverband FDM vorliegt.
Heute sind etwa 400 dieser Geräte auf den Straßen und in Polizeifahrzeugen im Einsatz. Auf halbem Weg bis 2025 wird sich diese Zahl auf etwa 650 erhöhen.
Die Polizei prüft seit 2016 mit den sogenannten ANPG-Geräten (Automatisk Nummerpladegenkendelse), ob Autos gültigen TÜV (bilsyn) haben und versichert sind oder ob sie als gestohlen gemeldet wurden. Die erhobenen Daten über die Fahrzeuge dürfen 60 Tage lang gespeichert werden.
Scanner an der Grenze und in Städten
Die ANPG-Einheiten befinden sich unter anderem in Städten und an der Grenze zu Deutschland. Die Scanner machen Fotos des Fahrzeugs und erheben Informationen über das Kennzeichen, den Zeitpunkt der Erfassung und den Standort des Fahrzeugs. Die Daten werden dann mit einem Register gesuchter Kennzeichen abgeglichen.
Es können aber auch Informationen über nicht gesuchte Fahrzeuge gespeichert werden, wenn dies Teil einer „gezielten Polizeiaktion” ist. „Dagbladet Information” hat bereits beschrieben, dass dies von Anwälten der Reichspolizei sehr weit ausgelegt wird.
Zahlreiche Informationen werden gesammelt
Das Scannen eines dänischen Kennzeichens identifiziert die Halterin oder den Halter des Fahrzeugs, diese Informationen stehen den dänischen Behörden beim Scannen eines deutschen Kennzeichens also nicht zur Verfügung. Sie müssen bei einer Straftat angefordert werden. Die Polizei kann mithilfe der Fotos in gewissen Fällen allerdings auch Rückschlüsse auf die Person bzw. die Personen ziehen, die sich im Auto befinden.
Dabei bleibt festzuhalten: Alle Fahrzeuge werden registriert, egal ob es ein „hit“ oder ein „no-hit“ ist. Das heißt, erst einmal werden die Daten gesammelt, egal, ob die Polizei einen Fahndungstreffer landet oder ob die Fahrerin oder der Fahrer unschuldig ist.
Die Erhöhung der Anzahl automatischer Kennzeichenscanner ist Teil des Regierungsprogramms „Tryghed og sikkerhed i Danmark“ von 2019.