Schengen-Regeln

Regierung verlängert erneut die Grenzkontrollen

Regierung verlängert erneut die Grenzkontrollen

Regierung verlängert erneut die Grenzkontrollen

Kopenhagen
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Seit Mai des vergangenen Jahres stößt man seltener an der Grenze auf Polizistinnen und Polizisten. Foto: Karin Riggelsen

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Justizminister Peter Hummelgaard begründet die offiziell temporären Kontrollen mit der Bedrohung durch Terror. Ab 11. Mai gelten sie erneut für ein halbes Jahr.

Die Regierung hat der EU-Kommission mitgeteilt, dass sie erneut die Kontrollen an der Grenze zu Deutschland um ein halbes Jahr verlängert. Das schreibt das Justizministerium in einer Pressemitteilung.

Die derzeitigen Kontrollen gelten bis zum 11. Mai. Jetzt werden sie bis zum 11. November verlängert.

„Es ist die Einschätzung der Regierung, dass die Bedrohungslage es notwendig macht, die temporären Kontrollen an der Grenze zu Deutschland aufrechtzuerhalten“, so Justizminister Peter Hummelgaard (Soz.) laut der Pressemitteilung.

Er nennt geplante Terroranschläge aufgrund der Koran-Verbrennungen und den Konflikt zwischen Israel und Hamas als Beispiele für die Bedrohung.

Lockerung

Im April des vergangenen Jahres hat die SVM-Regierung die Kontrollen direkt an der Grenze gelockert, sodass Polizeipersonal nicht mehr permanent an den vier größten Übergängen präsent ist. Stattdessen setzt die Polizei die Kräfte stärker für die Ermittlungsarbeit und Kriminalitätsbekämpfung ein.

Im Oktober 2023 verfügt die Polizei für Südjütland und Nordschleswig über eine Ermittlungseinheit. Sie hat die Aufgabe, die grenzüberschreitende Kriminalität zu bekämpfen.

„Es ist der Regierung wichtig, den Einsatz so gut wie möglich zu gestalten, und so, dass er für normale Bürgerinnen und Bürger im Grenzland eine so geringe Belastung wie möglich darstellt“, sagt Hummelgaard.

Kritik von den Minderheiten

Die damalige bürgerliche Regierung hat die temporären Grenzkontrollen 2016 als Reaktion auf den Zustrom von Geflüchteten aus Syrien eingeführt. Seither haben wechselnde Regierungen sie regelmäßig verlängert. Die Schengen-Regeln besagen, dass Kontrollen an den EU-Binnengrenzen für maximal sechs Monate eingeführt werden dürfen.

Die deutsche Minderheit in Nordschleswig und die dänische in Südschleswig haben die Kontrollen wiederholt kritisiert.

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