Gesetzesvorschlag

Freude bei der Minderheit über die Ausnahme für die deutsche Flagge

Freude bei der Minderheit über die Ausnahme für die deutsche Flagge

Freude bei der Minderheit über Flaggen-Ausnahme

Kopenhagen/Nordschleswig
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BDN-Generalsekretär Uwe Jessen (l.), Sekretariatsleiter Harro Hallmann und BDN-Vorsitzender Hinrich Jürgensen besuchten im März den Justizausschuss des Folketings. Foto: Walter Turnowsky

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Bei einem geplanten Verbot von ausländischen Flaggen ist eine Sonderregelung für Schwarz-Rot-Gold vorgesehen. Das freut den BDN-Vorsitzenden Hinrich Jürgensen. Die Dänische Volkspartei ist gegen die Ausnahme.

Die Minderheit soll die deutsche sowie die schleswig-holsteinische Flagge hissen können, wann immer sie möchte. Das sieht ein Gesetzesantrag zum Verbot von ausländischen Flaggen vor, den Justizminister Peter Hummelgaard (Soz.) am Mittwoch in die Anhörung geschickt hat. 

„Ich bin sehr froh darüber, denn es zeigt, dass man unsere Sorgen nachvollzogen hat und bereit ist, Rücksicht auf die Minderheit zu nehmen“, sagt Hinrich Jürgensen, Vorsitzender des Bundes Deutscher Nordschleswiger (BDN).

Anerkennung der Minderheit

Der Justizminister meint, dass man grundsätzlich nur den Dannebrog hissen sollte. Die Ausnahmen für die deutsche Flagge und die deutschen Regionalflaggen begründet er mit der außergewöhnlichen Rolle der Minderheit. 

„Die Regierung meint, dass es natürlich ist, dass der Dannebrog einen besonderen Status hat. Wir meinen jedoch auch, dass wir Rücksicht auf die deutsche Minderheit nehmen müssen. Daher soll es möglich sein, auch die deutsche Flagge und die deutschen Regionalflaggen zu hissen“, so Hummelgaard in einer schriftlichen Stellungnahme. 

Dies müsse ihm zufolge auch in dem Zusammenhang gesehen werden, dass auch die Flaggen der übrigen Nachbarländer von dem Verbot ausgenommen werden. 

Dänische Volkspartei gegen die Ausnahme

Der Abgeordnete der Dänischen Volkspartei, Peter Kofod aus Woyens (Vojens), hält die Ausnahme für eine schlechte Idee.

„Ich finde, man soll ausschließlich mit dem Dannebrog flaggen, wenn man sich in Dänemark befindet. Daher bin ich auch gegen die Ausnahme für die deutsche Fahne“, sagt er.

Vortritt beim Justizausschuss

Die BDN-Spitze war im März beim Justizausschuss des Folketings, um zu erklären, warum die Minderheit gerne bei ihren Institutionen die deutsche Flagge hissen möchte.

„Bereits zu dem Zeitpunkt hatte ich den klaren Eindruck, dass man uns wohlgesonnen ist. Das bestätigt dieser Vorschlag jetzt“, sagt Jürgensen.

Deutsche Flagge in ganz Dänemark zugelassen

Ursprünglich ging es dem BDN darum, die Genehmigung zu erhalten, Schwarz-Rot-Gold bei besonderen Anlässen zu hissen. In dem Gesetzesantrag ist jetzt eine generelle Ausnahme für das ganze Land vorgesehen.

„Das ist einerseits die einfachste Lösung, ist aber auch ein Signal dafür, dass Dänemark Deutschland als einen Partner sieht, mit dem man eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit hat“, sagt der BDN-Vorsitzende.

Eine Ausnahme von dem Verbot soll es ebenfalls für die Flaggen der nordischen Länder und auch für Grönland und die Färöer geben. Auch Flaggen von internationalen Organisationen wie der EU und der UNO dürfen weiterhin gehisst werden.

Im vergangenen Jahr hat das Oberste Gericht die bis zu dem Zeitpunkt geltenden Flaggen-Regeln als gesetzeswidrig erklärt. Das Urteil hat bewirkt, dass es aktuell zulässig ist, jede beliebige Flagge zu hissen. Mit seinem Antrag möchte Hummelgaard dem wieder einen Riegel vorschieben.  

Der Vorschlag wird dem Folketing nach einer Anhörung im Herbst vorgelegt.

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