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Kirchenratswahlen in Nordschleswig: Wer, wo und wie gewählt wird
Kirchenratswahlen in Nordschleswig: Wer, wo und wie gewählt wird
Kirchenratswahlen in Nordschleswig: Wer und wo gewählt wird
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Fokus Kirchenrat: Diese Themenreihe beleuchtet Hintergründe und Bedeutung der Kirchenratswahl, die am 17. September 2024 stattfindet. Die Wahlen bestimmen, wer künftig die Verwaltung und Organisation der Kirchengemeinden in der Region leitet. Warum es wichtig ist, dass auch deutschsprachige Vertreterinnen und Vertreter gewählt werden und wie die Wahlen ablaufen.
Die Mitglieder der dänischen Volkskirche haben am Dienstag, 17. September 2024, die Möglichkeit, an den Wahlen zu den Gemeinderäten teilzunehmen. Diese Wahlen finden alle vier Jahre statt und sind ein zentraler Bestandteil der innerkirchlichen Demokratie. In Nordschleswig, insbesondere in den Städten Apenrade (Aabenraa), Hadersleben (Haderslev), Tondern (Tønder) Sonderburg (Sønderborg) und Uberg (Ubjerg), werden die Wahllokale traditionell in den Kirchen oder Gemeindehäusern eingerichtet. „Die Kirchenwahl ist eine Chance, unsere Gemeinden aktiv zu gestalten und die Richtung mitzubestimmen“, betont Piet Schwarzenberger, Mitglied des Kirchenrates der Domkirche in Hadersleben.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt ist jedes Mitglied der dänischen Volkskirche, das das 18. Lebensjahr vollendet hat und in der jeweiligen Kirchengemeinde ansässig ist. „Es geht nicht nur um den Glauben, sondern auch um die praktische Arbeit in der Gemeinde“, erklärt Schwarzenberger. Er betont, dass die Wahl eine wichtige Gelegenheit für alle Kirchenmitglieder ist, aktiv Einfluss auf die Zukunft ihrer Gemeinde zu nehmen. „Jeder, der zur Volkskirche gehört, hat das Recht, an der Wahl teilzunehmen.“
Es handelt sich um eine kirchengemeindespezifische Abstimmung, die nicht an die politischen Kommunen gebunden ist. Insgesamt wird in 2.163 Kirchengemeinden Dänemarks gewählt. Für die deutsche Minderheit in Nordschleswig, insbesondere in den Städten Apenrade, Hadersleben, Tondern und Sonderburg, ist die Wahl von besonderer Bedeutung. „In diesen Städten arbeiten wir eng mit den deutschen Pastorinnen und Pastoren zusammen. Deutschsprachige Gemeindevertreter sind hier unverzichtbar, um die Interessen der Minderheit zu wahren“, erklärt Schwarzenberger. Dennoch gibt es keine speziellen Sitze für deutsche Vertreterinnen und Vertreter – die Wahl bleibt eine gemeinsame Angelegenheit der gesamten Gemeinde.
„Alle, die wahlberechtigt sind, kommen zusammen, und auch spontane Kandidaturen sind möglich“
Piet Schwarzenberger
Wie funktioniert die Wahl?
Die Wahl findet bei einer Wahlversammlung statt, die im September abgehalten wird. „Alle, die wahlberechtigt sind, kommen zusammen, und auch spontane Kandidaturen sind möglich“, erklärt Schwarzenberger. Nach einer kurzen Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten wird direkt abgestimmt.
Die Anzahl der Gemeinderatsmitglieder hängt von der Größe der Gemeinde ab und liegt zwischen fünf und 15 Personen. „Die Pastorinnen und Pastoren sind automatisch im Gemeinderat“, sagt Schwarzenberger.
Vor 2020 konnten Mitglieder auch per Briefwahl abstimmen, aber das ist jetzt nicht mehr möglich. Stattdessen läuft die Wahl wie eine Art Generalversammlung ab, bei der alle Anwesenden ihre Stimme vor Ort abgeben müssen. Wer nicht kommen kann, darf eine andere Person bevollmächtigen – aber nur für eine einzige Stimme. Mehrfache Bevollmächtigungen sind nicht erlaubt.
Die Rolle des Gemeinderats
Der Gemeinderat hat in der Kirchengemeinde eine zentrale Rolle und eine weitreichende Verantwortung. „Wir sind für den Haushalt der Gemeinde verantwortlich, der größtenteils aus Personalkosten besteht“, erklärt Schwarzenberger. Dazu gehört auch die Entscheidung über die tägliche Organisation der Gemeindearbeit, wie etwa Bauunterhaltungen, Aktivitäten und Veranstaltungen. „Unsere Aufgabe ist es, sicherzustellen, dass die Kirche funktioniert – von der Bauunterhaltung bis hin zu den Gottesdiensten.“
Ein weiterer wichtiger Aufgabenbereich ist die Personalverwaltung. Der Gemeinderat fungiert als Arbeitgeber für alle kirchlichen Angestellten, mit Ausnahme der Pastorin oder des Pastors. Dazu gehören unter anderem Kirchendienerinnen und -diener, Friedhofsmitarbeitende und Chormitglieder. „Wir tragen die Verantwortung dafür, dass diese Menschen ihre Arbeit machen können und die Gemeinde reibungslos läuft“, so Schwarzenberger.
Zusammenarbeit zwischen dänischen und deutschen Gemeindemitgliedern
Die Zusammenarbeit zwischen den dänischen und deutschen Gemeindemitgliedern ist in Nordschleswig von besonderer Bedeutung. „Es gibt viel Vertrauen zwischen dem dänischen und deutschen Teil der Gemeinde“, sagt Schwarzenberger. „Auch wenn die Sitzungen und der gesamte Schriftverkehr auf Dänisch stattfinden, ist die Beteiligung der deutschen Minderheit wichtig.“ Die enge Kooperation stellt sicher, dass die Interessen aller Gemeindemitglieder berücksichtigt werden.
Unterstützung für Wählerschaft und besondere Regelungen
Für Menschen, die Schwierigkeiten haben, am 17. September zum Gemeindehaus zu gelangen, gibt es Unterstützung. „Wir möchten, dass jeder die Möglichkeit hat, an der Wahl teilzunehmen“, betont Schwarzenberger. „Deshalb empfehlen wir, sich bei der jeweiligen Ortsgemeinde zu melden. Es werden teilweise Fahrdienste angeboten, die Abholung und Rückfahrt organisieren können. So stellen wir sicher, dass wirklich jeder, der möchte, seine Stimme abgeben kann.“
Auch für diejenigen, die in einer anderen Gemeinde abstimmen möchten als der, in der sie wohnen, gibt es Möglichkeiten. „Als sogenannter ,Sognebåndsløser’ kann man auch in einer anderen Gemeinde wählen“, erklärt Schwarzenberger. Diese Option ist für Mitglieder gedacht, die eine besondere Bindung zu einer anderen Gemeinde haben als ihrer Wohnsitzgemeinde. „Wer daran interessiert ist, sollte sich frühzeitig im Gemeindebüro informieren, um die notwendigen Schritte zu unternehmen“, rät Schwarzenberger.
Detaillierte Informationen zu den einzelnen Wahlen und den Terminen der jeweiligen Gemeinden werden in kommenden Artikeln veröffentlicht.