Straßenverkehr
Stromausfall in Apenrade: Das gilt an den Ampelkreuzungen
Stromausfall in Apenrade: Das gilt an den Ampelkreuzungen
Stromausfall in Apenrade: Das gilt an den Ampelkreuzungen
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Kürzlich fiel in Teilen Apenrades der Strom aus. Schuld war ein Fehler in einem Umspannungswerk, wie die Netzbetreibergesellschaft meldete. Vom Kurzschluss betroffen waren auch einige Ampelanlagen. Doch wie müssen sich Verkehrsteilnehmende in einem solchen Fall verhalten? „Der Nordschleswiger“ hat in die Straßenverkehrsordnung geschaut.
Fast pünktlich um 13 Uhr wurden am Dienstag Bildschirme schwarz, Lampen gingen aus und Ampeln verloschen: In Teilen Apenrades fiel der Strom aus. Wie die Netzbetreibergesellschaft „N1" mitteilte, sei ein Fehler in einem Umspannwerk dafür verantwortlich. Nach wenigen Minuten war der Strom dann wieder da.
Doch wie verhält man sich im Straßenverkehr, wenn die Ampeln ausfallen? Wer hat Vorfahrt? Wer muss Vorfahrt gewähren?
Rechts vor links
„Funktioniert die Ampelanlage nicht, muss man besonders vorsichtig sein und sich absichern, dass die anderen Verkehrsteilnehmenden halten, bevor man in die Kreuzung fährt. Nimm Augenkontakt mit den kreuzenden Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern auf, wenn das möglich ist“, heißt es auf der Internetseite des Straßendirektorats.
Grundsätzlich gilt zwar die Regel „rechts vor links“, doch „nicht alle kennen diese Leitlinie“, warnt das Straßendirektorat. Ist deutlich zu erkennen, dass der von Links Kommende Vorfahrt gewährt, kann man langsam in die Kreuzung einfahren.
Kommen Fahrzeuge allerdings von allen Seiten gleichzeitig, gilt es, sich untereinander per Augenkontakt und Handzeichen zu einigen.
Hält man sich nicht an die Verkehrsregel, droht ein Bußgeld in Höhe von 2.000 Kronen. Passiert durch Missachten der Vorfahrt ein Unfall, kann sogar der Führerschein für einen begrenzten Zeitraum eingezogen werden.
Ausnahmen
Anders sieht es aus, wenn Verkehrsschilder die Vorfahrt anzeigen. Doch auch dann „muss mit Vorsicht gehandelt werden“, so der Grundsatz.
Für Fußgängerinnen und Fußgänger heißt es: „Alle Verkehrsteilnehmenden, gehende und fahrende, müssen aufeinander Rücksicht nehmen und sich vorsichtig fortbewegen“, so das Straßendirektorat.
Ist die Polizei vor Ort und regelt den Verkehr, dann ist den Anweisungen der Ordnungshüterinnen und -hüter zu folgen.