Krieg in der Ukraine

Sondergesetz erleichtert Einreise

Sondergesetz erleichtert Einreise

Sondergesetz erleichtert Einreise

Kopenhagen/Nordschleswig
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Im Registrierungszentrum in Bau werden die Flüchtlinge beraten, wie sie einen Antrag auf Aufenthalt stellen. Foto: Friedrich Hartung

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Flüchtlinge aus der Ukraine können ohne Not-Visum einreisen, wenn sie angeben, dass sie in Dänemark eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen möchten.

Das Sondergesetz, das das Folketing in der vergangenen Woche verabschiedet hat, ermöglicht es Ukrainerinnen und Ukrainern auch ohne einen biometrischen Pass einzureisen, teilt die Ausländerbehörde dem „Nordschleswiger“ auf Anfrage mit.

Das Gesetz bedeutet auch, dass sie zum Beispiel bei Verwandten oder Bekannten wohnen dürfen, während sie auf ihre Aufenthaltsgenehmigung warten.  

Normalerweise können Menschen aus der Ukraine nur mit einem biometrischen Pass ohne Visum einreisen. Haben sie ihn nicht, können sie ein Not-Visum ausgestellt bekommen.

Einreise ohne Not-Pass

Das Sondergesetz erleichtert nun die Einreise ohne biometrischen Pass.

„Gibt die Person an der Grenze an, nach dem Sondergesetz für Ausländer, die sich als Ukrainer identifizieren können, einen Aufenthalt beantragen zu wollen, so ermöglicht das die Einreise und den Aufenthalt ohne Not-Pass“, schreibt die Ausländerbehörde in einer schriftlichen Stellungnahme.

Das Sondergesetz ermöglicht allen Ukrainerinnen und Ukrainern einen Aufenthalt von vorläufig zwei Jahren. Auch Menschen, die in der Ukraine Asyl hatten, sind von dem Gesetz umfasst.

Gesetz gewährt vorläufigen Aufenthalt

An der Grenze würden Geflüchtete beraten, wie sie einen Antrag nach dem Sondergesetz stellen können, so die Ausländerbehörde.

„Gibt die Ausländerin oder der Ausländer an, nach dem Sondergesetz einen Antrag stellen zu wollen, so wird der Person eine Bescheinigung mit Instruktionen zum Antragsprozess ausgedruckt.“

Diese Quittung ermöglicht einen temporären Aufenthalt in Dänemark.

„Die Ausländer, die ein Bescheinigungsschreiben empfangen haben, haben danach eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung in Dänemark. Diese vorläufige Genehmigung gilt auch für eigene minderjährige Kinder unabhängig davon, ob sie einen Pass besitzen“, schreibt die Behörde weiter.

Unterkunft bei Bekannten

Mit der Quittung in der Hand, dürfen sie auch bei Verwandten oder Bekannten wohnen.

„Es gibt keine Pflicht für Ausländer, die einen Antrag auf Aufenthalt nach dem Sondergesetz stellen, sich in einer Asylunterkunft einquartieren zu lassen und die Versorgung der Ausländerbehörde zu empfangen“.

Haben Geflüchtete nicht die Möglichkeit, privat unterzukommen, werden sie im Empfangszentrum Sandholm auf Seeland untergebracht.

Spätestens vier Wochen nach der Einreise müssen Ukraine-Flüchtlinge den Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung stellen.

Am Montag hatten 91 Personen eine Aufenthaltsgenehmigung nach dem Sondergesetz erhalt. 8.834 haben den Prozess eingeleitet indem sie einem Termin gebucht haben.

Lange Wartezeiten

Um den Termin wahrzunehmen müssen sie in eines der nur vier Zentren der Behörde SIRI reisen, um Fingerabdruck und Passfoto abzugeben. Das nächste SIRI-Zentrum liegt von Nordschleswig aus in Odense. Außerdem liegen die Wartezeiten für einen Termin bereits bei zwei Wochen.

Tonderns Bürgermeister Jørgen Popp Petersen (SP) hat dies kritisiert und eine flexiblere Lösung gefordert.

Die vier Wochen Antragsfrist schaffen, wie bereits berichtet, ein Schlupfloch für die Flüchtlinge, die durch Dänemark reisen wollen.

„In dieser Zeit hindert sie nichts daran, in ein anderes Land, zum Beispiel nach Schweden oder Norwegen, weiterzureisen“, sagte die dänische Botschafterin in Berlin, Susanne Hyldelund, am Donnerstag dem „Nordschleswiger“.

 

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