Deutsche Minderheit
Nordschleswigsche Gemeinde im Visier der Steuerbehörde
Nordschleswigsche Gemeinde im Visier der Steuerbehörde
Nordschleswigsche Gemeinde im Visier der Steuerbehörde
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Bei einer Stichprobenkontrolle ist Skat auf einige Verfahrensfehler sowie mangelhafte Paragrafen in der Satzung der Nordschleswigschen Gemeinde gestoßen und droht mit steuerlichen Einschränkungen. Der Kirchvorstand wurde deshalb bei der jüngsten Kirchenvertretertagung damit beauftragt, die notwendigen Änderungen auf den Weg zu bringen.
„Ihr werdet euch vermutlich so fühlen, als wärt ihr in der Schule, wenn ihr Gerds Vortrag hört, aber es ist sehr wichtig, dass ihr versteht, was er euch gleich erzählt, denn ihr müsst nachher rausgehen und es euren Mitgliedern erklären“, sagt der Senior der Nordschleswigschen Gemeinde (NG), Pastor Matthias Alpen bei der jüngsten Tagung der Kirchenvertreterinnen und Kirchenvertreter in Tingleff.
Zwar gibt es an diesem Abend keine Wahlen, Ehrungen oder sonstige Themen unter dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ zu besprechen, dennoch müssen alle Anwesenden ordentlich Sitzfleisch beweisen, denn die Steuerbehörde hat die Nordschleswigsche Gemeinde ins Visier genommen.
„Wir waren vermessen, als wir dachten, wir könnten es mit Skat aufnehmen“, so die einleitenden Worte von Matthias Alpen zum Hauptthema des Abends, für das der NG-Geschäftsführer Gerd Lorenzen eine umfangreiche Powerpointpräsentation vorbereitet hat.
Mängel bei Stichprobenkontrolle
Bei einer Stichprobenkontrolle von zehn Verpflichtungserklärungen von Mitgliedern der Nordschleswigschen Gemeinde kurz vor Weihnachten vergangenen Jahres stellte die Steuerbehörde fest, dass alle zehn nicht mehr gültig waren. Es folgte zunächst eine Androhung, der NG die Möglichkeit für den steuerlichen Abzug der Mitgliedsbeiträge zu entziehen und zwischenzeitlich dann tatsächlich sogar der Widerruf der Genehmigung, neue Verpflichtungserklärungen anzunehmen.
Der Grund: Nach Ansicht von Skat hat die Nordschleswigsche Gemeinde keine ausreichenden Kontrollen durchgeführt, um sicherzustellen, dass die Verpflichtungserklärungen, die für eine steuerliche Absetzbarkeit essenziell sind, eingehalten werden und gültig sind. Dies sind diese schriftlichen Vereinbarungen, dass das Mitglied eine laufende Leistung, wie zum Beispiel eine Spende, an die Gemeinde erbringt, nämlich nur dann, wenn in ihnen festgehalten ist, dass sie für mindestens zehn Jahre gelten, was bedeutet, dass sie danach erneuert werden müssen, oder dass sie auf Lebenszeit ausgestellt sind.
Auch in den Verpflichtungserklärungen der Nordschleswigschen Gemeinde ist bisher eine zehnjährige Dauer eingetragen, allerdings sei man davon ausgegangen, dass es keiner neuen Erklärung bedarf, wenn das Mitglied weiter in der Gemeinde ist, so Gerd Lorenzen bei der Tagung.
Nachbesserung bei Mitgliedbeiträgen
Ein weiterer Punkt, der von Skat moniert wird, ist die Art und Weise des Einzugs der Mitgliedsbeiträge. Diese hat die Nordschleswigsche Gemeinde bisher lediglich nach einem prozentualen Schlüssel auf das Einkommen des Mitglieds erhoben, der leicht variiert hat, je nachdem, in welcher Kommune das Mitglied wohnt. Laut Steuerbehörde ist die Nordschleswigsche Gemeinde allerdings verpflichtet, auch ein sogenanntes „Kontingent“ zu erheben, dessen Betrag von der Gemeinde selbst festgelegt wird und der nicht steuerlich absetzbar ist.
Auflösungsparagraf zu unkonkret
Auch mit der Satzung der Nordschleswigschen Gemeinde ist Skat nicht vollends zufrieden. So wird angemerkt, dass für eine steuerliche Berücksichtigung konkret festgeschrieben sein muss, an welche gemeinnützige Organisation das restliche Vermögen geht, sollte sich die Nordschleswigsche Gemeinde einmal auflösen. Dies ist laut Steuerbehörde im aktuellen Auflösungsparagrafen nicht genau genug beschrieben.
Hinzu kommen einige weitere Formulierungen, die nach Ansicht der Behörde konkretisiert und geändert werden müssen.
Um alles so anzupassen, dass es künftig keinen Ärger mehr mit Skat gibt, hat sich die Nordschleswigsche Gemeinde nicht nur juristische Unterstützung geholt, sondern steht auch mit anderen Gemeinden wie „Rødding Frimenighed“ im Austausch, die bereits selbst Erfahrungen in dem Bereich mit den Behörden gemacht haben.
Kirchenvorstand erhält Auftrag
Mit zwei Beschlussvorlagen, die den anwesenden Mitgliedern zu Abstimmung vorgelegt und einstimmig angenommen wurden, wurde der Kirchenvorstand schließlich damit beauftragt, konforme Satzungsänderungen sowie eine Vorgehensweise zur Berechnung des Mitgliedskontingents zu erarbeiten.
Die Ergebnisse sollen dann bei der nächsten Kirchenvertretertagung im Frühjahr präsentiert werden.
„Wir werden zeitnah damit beginnen, die Mitglieder über die Sachlage zu informieren und denjenigen, bei denen die Verpflichtungserklärung abgelaufen ist, eine überarbeitete Version zukommen zu lassen“, so Geschäftsführer Gerd Lorenzen nach der Tagung zum „Nordschleswiger“
Sorgen, dass es in Zukunft weitere größere Auseinandersetzungen mit der Steuerbehörde geben wird, hat er nicht. „Wir hatten einen guten Austausch und wissen jetzt, was wir anpassen müssen. Die Veränderungen für unsere Mitglieder sind nur minimal, sodass ich glaube, dass eigentlich alles wie bisher laufen wird, wenn wir dem nachkommen, was Skat von uns verlangt“, so Lorenzen.