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Verfolgungsjagd endete am Lichtmast

Verfolgungsjagd endete am Lichtmast

Verfolgungsjagd endete am Lichtmast

Rothenkrug/Rødekro
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Vier Vergehen hat die Polizei bereits notiert. Ob weitere hinzukommen, gilt es noch zu klären. Foto: Rigspolitiet.dk

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Ein 30-jähriger Autofahrer wollte sich bei Rothenkrug einer Polizeikontrolle durch Flucht entziehen. Ein paar Gründe für seine Panik hatte der lange Arm des Gesetzes schnell – und zum Teil wortwörtlich – in der Hand.

Wer unter Drogeneinfluss Auto fährt, dazu noch 63 Gramm Haschisch am Körper trägt und seinen Führerschein vor einiger Zeit hat abgeben müssen, hat nicht große Lust, sich in eine Polizeikontrolle zu begeben. Das leuchtet ein. Ein Autofahrer, auf den die obige Beschreibung passt, suchte deshalb am Mittwochnachmittag gegen 14 Uhr am Ribevej bei Rothenkrug sein Heil in der Flucht.

Doch die Verfolgungsjagd währte nur kurz. Nach zwei Minuten hatte der 30-jährige Fluchtfahrer seinen Pkw in Höhe von Haberslund (Hovslund) vor einen Lichtmast gesetzt. Die Polizei konnte ihn deshalb mühelos festnehmen.

Keine lange Freude am Neuerwerb 

Der schwerbeschädigte Pkw war mit deutschen Kennzeichen versehen. Der 30-Jährige gab an, das Auto erst kurz vorher gekauft zu haben. Viel Freude wird er an seinem Neuerwerb wohl nicht haben. 

Zum einen sind die Schäden nach dem Zusammenprall mit dem Mast beträchtlich, und zum anderen hat die Polizei das Fahrzeug vorerst einbehalten. Den Beamtinnen und/oder Beamten vor Ort kam die ganze Situation nämlich nicht ganz koscher vor. Wer kauft ein Auto und fährt trotz Führerscheinentzug damit herum? Die Tatsache, dass der 30-Jährige zwar in Dänemark gemeldet ist, aber über keinen festen Wohnsitz verfügt, machte die ganze Episode nur noch verworrener. Aufgabe des Ermittlerteams des zuständigen Polizeireviers in Sonderburg (Sønderborg) ist es nun, das gesamte Fragenknäuel zu entwirren.

Weitere Anzeigen

„Es könnten durchaus ein paar Anzeigen hinzukommen“, vermutet Polizeikommissar Chris Thorning Vesterdal vom zuständigen Bezirksrevier in Sonderburg (Sønderborg). Vier Vergehen hat sich der 30-Jährige allerdings bereits schuldig gemacht: Fahren unter Drogeneinfluss, Entziehen einer Polizeikontrolle, unerlaubter Drogenbesitz und Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis. Ob die Fluchtfahrt unter das „Wahnsinnsfahrten“-Gesetz fällt, gilt es unter anderem zu bewerten. 

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