Minderheiten in Europa
Dänische Regierung mit ihrem „Minimal-Beitrag“ zum Schutz der deutschen Minderheit zufrieden
Dänische Regierung mit ihrem Beitrag zum Schutz der Minderheit zufrieden
Schutz der Minderheit: Regierung mit sich selbst zufrieden
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Dänemark erfülle gerade einmal das Minimum dessen, zu dem sich das Land Europa gegenüber verpflichtet habe, sagt der Leiter des Sekretariats der deutschen Minderheit in Kopenhagen. In einem aktuellen Bericht legt das zuständige Kulturministerium Dänemarks dar, ob und wie es den eigenen Zusagen bezüglich der Minderheit nachkommt.
Das dänische Kulturministerium ist dazu verpflichtet, regelmäßig Bericht zu erstatten, ob und in welchem Maße Dänemark die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen sowie das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten befolgt.
Der aktuellste Bericht liegt nun vor – und das Kulturministerium zeigt sich in einer Pressemitteilung zufrieden mit dem Ergebnis.
Konkret gehe aus dem aktuellen Bericht hervor, dass die deutsche Minderheit in Nordschleswig mit ihren eigenen Kindergärten, Schulen und dem Deutschen Gymnasium für Nordschleswig (DGN) gute Bedingungen vorfindet, heißt es da. Die deutsche Minderheit sei weitgehend in der Lage, im Alltag mit Deutsch weiterzukommen – unter anderem, weil die vier Kommunen in Nordschleswig diesem Bedürfnis nachkämen.
Der nun zum sechsten Mal erstellte Bericht bewertet allerdings nur, inwiefern Dänemark sich an die Verpflichtungen hält, die das Land unterzeichnet hat.
Dänemark erfüllt gerade einmal etwas mehr als das Minimum der Sprachen-Charta
Eine Gesamt-Bewertung der Ergebnisse durch den Europarat steht noch aus. Erfahrungsgemäß weist der darauf hin, dass Dänemark sich weiteren Verpflichtungen der Sprachen-Charta verschreiben könnte.
Wie der Leiter des Sekretariats der deutschen Minderheit in Kopenhagen und Kommunikationschef des Bundes Deutscher Nordschleswiger (BDN), Harro Hallmann, bereits mehrfach gegenüber dem „Nordschleswiger“ sagte, erfülle Dänemark gerade einmal 37 der 68 in der Sprachen-Charta enthaltenen Verpflichtungen. „35 ist das Minimum an Verpflichtungen, die ein Land unterschreiben muss, um die Charta anzuerkennen“, so Hallmann. Andere Länder seien da sehr viel weiter.
Kulturminister Jakob Engel-Schmidt (Moderate) findet in der vorliegenden Mitteilung jedoch Worte, die aus Sicht der Minderheit Anlass zu Hoffnung geben: „Wir prüfen jetzt, ob weitere Verpflichtungen aus dem Sprachenpakt erfüllt werden können. Es besteht kein Zweifel daran, dass die deutsche Minderheit nach Dänemark gehört.“
Ob diesen Worten auch Taten folgen? „Der Nordschleswiger“ wird den aktuellen Bericht unter die Lupe nehmen und Antworten auf unter anderem diese Frage suchen.