Deutsch-dänische Grenze

Besuch beim dänischen Partner: Dieses Formular wird benötigt

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Nordschleswig/Kopenhagen
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Die Polizei empfiehlt, eine „Partnerschaftserklärung“ bei der Einreise mitzuführen. (Symbolbild) Foto: Unsplash/Scott Graham

Den festen Lebenspartner in Dänemark zu besuchen, gilt als triftiger Einreisegrund – dieses Dokument der Polizei soll den Vorgang an der Grenze erleichtern.

Der Besuch eines festen Lebenspartners in Dänemark aus Deutschland und den nordischen Ländern gilt als triftiger Einreisegrund, allerdings muss eine schriftliche Erklärung der Beziehung an der Grenze vorgezeigt werden. Die dänische Polizei stellt nun ein Dokument zur Verfügung, dass die Einreise von Lebensgefährten möglichst unbürokratisch machen soll.

Die Erklärung der „Partnerschaft in Verbindung mit der Einreise“ (Erklæring om kæresteforhold til brug for indrejse) muss vom dänischen Lebensgefährten ausgefüllt und unterschrieben werden. Der deutsche Partner muss dann dieses Dokument bei der Einreise vorzeigen.

Beziehung muss seit drei Monaten bestehen

Die Polizei weist auf der Webseite politi.dk darauf hin, das die Beziehung mindestens seit drei Monaten bestehen muss und die Personen sich regelmäßig getroffen haben müssen. Eine Partnerschaft, die ausschließlich aus schriftlicher oder telefonischer Korrespondenz besteht, gilt im Rahmen der aktuellen Einreisebeschränkungen nicht als anerkannt.

„Die Art und Dauer der Beziehung kann durch Abgabe der schriftlichen Erklärung nachgewiesen werden, in der die in Dänemark ansässige Person erklärt, mit der im Ausland ansässigen Person in einer Beziehung zu sein, und dass die Einreise erfolgt, um die in Dänemark ansässige Person zu besuchen“, heißt es auf der Webseite der Polizei.

 
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