Urteil

Sechs Monate auf Bewährung für Messerschmidt

Sechs Monate auf Bewährung für Messerschmidt

Sechs Monate auf Bewährung für Messerschmidt

Ritzau/nb/hm
Lyngby
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Morten Messerschmidt verlässt zusammen mit Dot Wessman am Freitagnachmittag das Lyngbyer Gericht. Foto: Martin Sylvest/Ritzau Scanpix

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Nach langer Zeit steht nun das Urteil fest: Morten Messerschmidt ist zu sechs Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt worden. Er will gegen das Urteil angehen.

Der stellvertretende Vorsitzende der Dänischen Volkspartei, Morten Messerschmidt, ist zu sechs Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt worden. Angeklagt war Messerschmidt wegen Dokumentenfälschung und dem Veruntreuen  von EU-Geldern. Messerschmidt will gegen das Urteil angehen. Sein Verteidiger sagte, sein Mandant wolle einen Freispruch.

Die Anklagebehörde hatte „nicht unter“ sechs Monate Gefängnis für den stellvertretenden Vorsitzenden der Dänischen Volkspartei, Morten Messerschmidt, gefordert.

Konferenz soll nie stattgefunden haben

Die Staatsanwaltschaft ist der Auffassung, dass Morten Messerschmidt als Vorsitzender der EU-Gruppe „Meld" EU-Mittel erhalten hat, die er für das Fraktionstreffen der Dänischen Volkspartei im Sommer 2015 unter dem Vorwand verwendete, dass es sich gleichzeitig auch um eine EU-Konferenz von Meld gehandelt habe. Jedoch soll die Konferenz nach Überzeugung der Anklagebehörde niemals stattgefunden haben.

Darüber hinaus ist Messerschmidt für Dokumentenfälschung angeklagt, da mehrfach ein Vertrag zur Dokumentation der Konferenz an die EU übersandt wurde, der jedoch nicht wie normalerweise üblich vom Hotel, sondern von der Chefin des Sekretariats der Dänischen Volkspartei, Jeanie Nørhave, unterschrieben war.

Strafmildernde und strafverschärfende Umstände gleichzeitig

Die Anklagebehörde wertet die lange Dauer der Untersuchungen, die bereits 2015 begannen, als strafmildernden Umstand.

Gleichzeitig sieht die Anklagebehörde es jedoch als verschärfenden Umstand an, dass Messerschmidt mit einem besonderen Amt betraut war, nicht nur als gewählter Abgeordneter, sondern auch als Vorsitzender von „Meld", dem EU-Parteienbündnis, an das die Gelder geflossen sind.

Urteil würde Messerschmidts politische Karriere beenden

Für Hans Engell, politischer Kommentator, ist es ein hartes Urteil. Sollte es Bestand haben, werde Messerschmidt als Parlamentsabgeordneter nicht weitermachen können, so Engell. Wenn sich die Mitglieder des Folketings mehrheitlich auf einen Rauswurf Messerschmidts einigen, muss dieser das Parlament verlassen.

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Siegfried Matlok
Siegfried Matlok Senior-Korrespondent
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