Soziale Medien
Joy Mogensen will Facebook & Co zur Kasse bitten
Joy Mogensen will Facebook & Co zur Kasse bitten
Joy Mogensen will Facebook & Co zur Kasse bitten
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Ein Gesetzesvorschlag von Kulturministerin Joy Mogensen (Soz.) will dafür sorgen, dass große Technikfirmen wie Google oder Facebook künftig für die Nutzung von Musik oder Nachrichten auf ihrer Plattform bezahlen sollen.
Künftig sollen Technikgiganten wie Facebook oder Google für die Verwendung von Inhalten dänischer Medien und Musiker auf ihren Plattformen bezahlen.
Das sieht ein Gesetzesvorschlag von Kulturministerin Joy Mogensen (Soz.) vor, der dänischen Künstlern eine Vergütung von Seiten der Technikfirmen sichern soll.
Medien spielen zentrale Rolle
„Die Medien spielen in unserer Demokratie eine zentrale Rolle und stellen sicher, dass die öffentliche Debatte auf einer informierten Grundlage stattfinden kann“, erklärt die Ministerin in einer Pressemitteilung.
„Wenn die Medien auch weiterhin Journalismus machen sollen, dann muss natürlich auch für dessen Nutzung gezahlt werden“, sagt sie.
Rechteinhaber sollen selbst über Verwendung bestimmen
Der Gesetzesvorschlag zielt darauf ab, dass die Rechteinhaber, wie Musiker, Verlagshäuser oder Ähnliche, ein neues Publikationsrecht bekommen, das es ihnen ermöglicht, selbst zu bestimmen, wer ihren Inhalt verwenden darf.
Damit müssten dann beispielsweise Facebook oder Google die Zustimmung eines Verlages haben, bevor sie entsprechendes Material auf ihrer Plattform verwenden.
Wo genau die Grenze für die Nutzungsrechte gezogen werden soll, ist noch nicht im Detail bekannt. Es soll jedoch weiterhin möglich sein, zu Artikeln zu verlinken.
Gesetzesvorschlag geht weiter als die EU-Direktive
Der Gesetzesvorschlag baut auf einer EU-Direktive auf, die den einzelnen Medienhäusern das Recht einräumt, selbst mit den Technikfirmen zu verhandeln.
Er sieht außerdem vor, dass sie kollektive Absprachen mit den Technikfirmen über die Vergütung treffen können.
Der Entwurf sieht jedoch keine Pflicht für Vereinbarungen vor. Es räumt jedoch die Möglichkeit ein, vor einer unabhängigen Klageinstanz (Ophavsretslicensnævnet) zu klagen.
Sofern das Folketing den Gesetzesvorschlag annimmt, soll der am 7. Juni dieses Jahres in Kraft treten.