Klimaneutral bis 2045?
Warum durch eine Gesetzesänderung eine Mammut-Aufgabe auf Schleswig zukommt
Warum durch eine Gesetzesänderung eine Mammut-Aufgabe auf Schleswig zukommt
Mammut-Aufgabe für Schleswig
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Schleswig soll einen Wärme- und Kälteplan aufstellen und muss dafür wahrscheinlich auf jeden einzelnen Haushalt zugehen. Woher das Personal dafür kommen soll, steht noch in den Sternen.
Klimaneutralität 2045 lautet das ambitionierte Ziel, das über allem schwebt. Die Kommunen spielen dabei eine ganz zentrale Rolle. Denn Deutschland kann nur klimaneutral werden, wenn jede Kommune das schafft. Und damit werden sie zum Dreh- und Angelpunkt der Energiewende.
Der Plan besagt, dass die Treibhausgasemissionen im Vergleich zum Jahr 1990 bis zum Jahr 2030 bundesweit um mindestens 65 Prozent, bis zum Jahr 2040 um mindestens 88 Prozent und bis zum Jahr 2045 so weit gemindert werden, dass national Netto-Treibhausgasneutralität erreicht wird.
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Was Schleswig bis wann zu erledigen hat
Um das zu erreichen, gibt es das sogenannte Energiewende- und Klimaschutzgesetz – kurz EWKG. Es formuliert die Ziele und konkrete Maßnahmen und gibt den Kommunen vor, welche Aufgaben sie bis wann zu erfüllen haben.
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Das EWKG ist in Schleswig-Holstein seit 2017 in Kraft. Jedoch wurden die Daumenschrauben nach dem jüngsten Klimaschutzurteil des Bundesverfassungsgerichts angezogen: Im Dezember wurde eine Novellierung des EWKG rausgegeben und diese hat Auswirkungen auf Schleswig. Denn für Mittelzentren wie Schleswig wurde eine neue Aufgabe formuliert, für deren Umsetzung die Stadt drei Jahre Zeit hat.
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Schleswigs Aufgabe: Wärme- und Kälteplan aufstellen
Schleswig muss einen Wärme- und Kälteplan aufstellen. Das klingt erstmal nicht dramatisch. Betrachtet man jedoch, was genau das heißt und welche Ressourcen dafür notwendig sind, handelt es sich um einen Auftrag, den Bürgermeister Stephan Dose in der jüngsten Sitzung des Hauptausschusses als „alles andere als trivial“ bezeichnete. „Das ist keine Aufgabe, die wir nebenbei erledigen können“, so Dose.
Jonas Kähler, stellvertretender Vorsitzender der Grünen-Ratsfraktion, formulierte in der Sitzung diesbezüglich Fragen an die Verwaltung. Er wollte wissen, inwieweit die Verwaltung sich dieser Aufgabe bewusst sei und welche Konsequenzen für Schleswig daraus resultieren.
Gegenüber unserer Redaktion teilte Kähler mit: „Das Gesetz bringt umfangreiche Aufgaben mit sich, aber es sorgt auch dafür, dass endlich Bewegung in die Wärmewende kommt. Andernfalls würden wir es nie schaffen auf unter zwei Grad Erwärmung bis Ende des Jahrhunderts zu kommen.“
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Bürgermeister Doses erste Reaktion im Hauptausschuss: „So leicht macht man sich das manchmal mit Gesetzen, die auf uns herunterfallen.“ Die Aufgabe sei nicht leicht umzusetzen. Nichts desto trotz sei das ein wichtiges Thema, das wolle der Bürgermeister gar nicht infrage stellen. Aber derzeit ermittle die Verwaltung noch den Aufwand, den diese Gesetzes-Novellierung mit sich bringe.
Was bedeutet der Wärme- und Kälteplan?
Was genau bedeutet die Erstellung eines Wärme- und Kälteplans? Dahinter steht die mit der Novellierung des EWKG verbundene Nutzungspflicht von erneuerbaren Energien in der Wärmeversorgung des Gebäudebestandes.
Dazu muss man erst einmal rausfinden, wie groß überhaupt der Energiebedarf dieses Bestandes zur Zeit ist. Also sollen Kommunen bis zu einer bestimmten Größe zur Erstellung eines kommunalen Wärme- und Kälteplans verpflichtet werden. Auf diesem Wege soll bei rund 50 Prozent der Haushalte in Schleswig-Holstein die Umstellung auf erneuerbare Energien besser geplant werden.
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Analyse für alle Gebäude – auch private
Der Clou dabei: Bei diesem Wärme- und Kälteplan soll die Stadt nicht nur eine Bestandsanalyse des aktuellen Energieverbrauchs für öffentliche Gebäude im gesamten Gemeindegebiet erstellen, sondern auch für private Gebäude. Bürgermeister Dose: „An diese Daten müssen wir erstmal rankommen. Da kommt ganz schön was auf uns zu.“ Es laufe wahrscheinlich darauf hinaus, dass die Stadt jeden Haushalt befragen müsse, so Dose. Zumal die Stadt noch weitere Daten erheben müsse, beispielsweise zu von Hauseigentümern geplanten energetischen Sanierungsmaßnehmen.
Seine erste Einschätzung: Das wäre ein Aufgaben-Feld für den neuen Klimaschutzmanagerin, den die Stadt im Rahmen einer Fokusberatung Klimaschutz finden möchte. Doch diese Stelle kann, so sie denn kommt, erst im nächsten Jahr besetzt werden.
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Wer soll die Arbeit machen?
Das bedeutet, dass die Frist zur Erstellung des Wärme- und Kälteplans sehr nahe rücken würde, wenn man auf den Klimaschutzmanager wartet. Bis dahin sollte aber möglichst schon geklärt sein, wie man den Wärme- und Kälteplan erstellt. Denn, „das ist keine Aufgabe, die wir nebenbei erledigen können“, so Dose. Und sie muss bis Ende 2024 erfüllt sein.
Eine wirkliche Lösung für die aktuelle Problemstellung konnte Dose dem Ausschuss noch nicht präsentieren, denn die Aufgabe ist erst kürzlich auf die Stadt zugekommen. Dennoch ist Druck auf dem Kessel, denn um die geforderten Analysen durchzuführen muss erst einmal qualifiziertes Personal her, das nicht leicht zu finden ist.
Jonas Kähler sagte auf Nachfrage: „Uns als Grüne war wichtig, dass dieses Thema schnell auf die Tagesordnung kommt, denn es gibt viel zu tun.“ Und letztlich ist auch die Öffentlichkeit betroffen, nicht nur jene, die sich für Klimaschutz interessiert, sondern jeder einzelne Haushalt in Schleswig.