Kolumne
Eigentum verpflichtet – das gilt auch für den Schleswiger Bahnhof
Eigentum verpflichtet – das gilt auch für den Schleswiger Bahnhof
Eigentum verpflichtet – gilt auch für Schleswiger Bahnhof
Diesen Artikel vorlesen lassen.
Jeder macht der anderen Seite Vorwürfe, keiner gibt nach. Verlierer sind die Stadt Schleswig und ihre Bürger.
Nicht schon wieder! Das denken sich wohl die meisten Schleswiger, wenn die traurige Geschichte vom Bahnhof um ein weiteres Kapitel fortgeschrieben wird. Das Hauptproblem: Eine Lösung scheint nicht in Sicht. Im Gegenteil – Eigentümer Hubert Herr strengt ein Verfahren nach dem anderen an, hangelt sich von Instanz zu Instanz und kassiert dabei Niederlage um Niederlage.
Wie heißt es im Grundgesetz?
Mit der Folge: Alles bleibt, wie es ist. Nicht einmal ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, wo der Streit mittlerweile gelandet war, führt zu einem Umdenken des Investors. Ganz zu schweigen vom Grundgesetz, in dem es heißt: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ Dafür aber scheinen die Fronten zwischen Herr auf der einen Seite und der Stadt sowie der Denkmalschutzbehörde auf deren anderen inzwischen einfach zu verhärtet. Jeder macht der anderen Seite Vorwürfe, keiner gibt nach. Und wenn man ehrlich ist, muss man damit rechnen, dass Schleswig auch über 2030 hinaus noch mit dem traurigen Anblick seines einst so stolzen Bahnhofs, der sogar einen Kaiser begrüßen konnte, leben muss.
Weiterlesen: Trotz Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: Fronten am Schleswiger Bahnhof bleiben verhärtet
Bleibt die Frage: Wozu zettelt man überhaupt Gerichtsverfahren an, wenn man am Ende die Entscheidung, sollte sie nicht nach den eigenen Wünschen ausfallen, ohnehin nicht akzeptieren will? Keine Ahnung. Fest steht nur: Dieser Streit, dieses Hickhack nervt nur noch! Und zwar eine ganze Stadt mit ihrem Umland.