Gesundheitswesen

Beinamputation: 119 Betroffene können Erstattung beantragen

Beinamputation: 119 Betroffene können Erstattung beantragen

Beinamputation: 119 Betroffene können Erstattung beantragen

Vejle
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Region Süddänemark
Zentraler Sitz der Region Süddänemark in Vejle Foto: Cornelius von Tiedemann

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Die Region Süddänemark hat fast 2.500 Fälle untersucht, in denen Patientinnen und Patienten ein Bein amputiert wurde. Betroffene sollen so Gewissheit erlangen können, ob sie eine korrekte Behandlung erhalten haben. Konzerndirektor Kurt Espersen ist erleichtert, dass die Zahl möglicher Erstattungsfälle relativ gering ausfällt.

Die für das Gesundheitswesen in Nordschleswig zuständige Region Süddänemark hat ihre Studie über Beinamputationen abgeschlossen. Demnach besteht bei 119 Patientinnen und Patienten eventuell ein Anrecht auf eine Erstattung.

Die Region Süddänemark hatte im August eine Untersuchung in Auftrag gegebenen, nachdem bekannt geworden war, dass im dänischen Gesundheitssystem zu viele vermeidbare Amputationen vorgenommen wurden. Die Region hatte deshalb zunächst Krankenhausjournale bezüglich der in den vergangenen drei Jahren vorgenommenen Beinamputationen überprüft. Im November hatte sie angekündigt, ihre von unabhängigen Prüferinnen und Prüfern durchgeführten Untersuchungen auf einen zehnjährigen Zeitraum auszuweiten. Diese Arbeit begann im Mai dieses Jahres und ist jetzt abgeschlossen.

Das ist ein beruhigendes Ergebnis. Ich bin erleichtert darüber, dass die Zahl nicht größer ist.

Kurt Espersen, Konzerndirektor der Region Süddänemark

2.455 Krankenhausjournale überprüft

Insgesamt wurden die Krankenhausjournale von 2.455 Patientinnen und Patienten geprüft, denen zwischen dem 15. Juni 2013 und dem 31. Dezember 2022 ein Bein unterhalb der Hüfte, des Oberschenkels, dem Knie oder des Unterschenkels amputiert worden war. 272 Patientinnen und Patienten wurden von der Untersuchung ausgeschlossen, da die Amputation hier beispielsweise aufgrund eines Unfalls oder einer Krebserkrankung erfolgte.

Der Konzerndirektor der Region Süddänemark, Kurt Espersen, ist mit dem jetzt vorliegenden Ergebnis zufrieden. „Das ist ein beruhigendes Ergebnis. Wir stehen jetzt vor einem vergleichsweise geringen Prozentsatz an Patientinnen und Patienten, die einen Antrag auf Erstattung stellen können. Ich bin erleichtert darüber, dass die Zahl nicht größer ist“, sagt er.

Vertrauen ins Gesundheitswesen sicherstellen

Er betont, dass die Region die Angelegenheit sehr ernst nehme und auf diese Weise hofft, sowohl den betroffenen Personen als auch deren Angehörigen das Gefühl vermitteln zu können, alles Mögliche getan zu haben, um das Vertrauen in das Gesundheitswesen und die erfolgte Behandlung sicherzustellen.

In den von den unabhängigen Prüferinnen und Prüfern identifizierten 119 Fällen bestünden Zweifel, inwieweit sie die richtige Behandlung erhalten haben. „Inwieweit diese Patientinnen und Patienten jetzt Anspruch auf eine Erstattung haben, kann nur von der Behörde für Patientinnen- und Patientenerstattung entschieden werden“, sagt Kurt Espersen.

Auch verjährte Fälle können überprüft werden

Zudem hat die Region am 1. Juli eine Vereinbarung mit der Behörde für Patientinnen- und Patientenerstattung getroffen, die sogenannte beratende Empfehlungen in Fällen mit Beinamputationen seit dem 1. Januar 2010 umfassen. Damit können auch Patientinnen und Patienten, deren Fall verjährt ist, eine Überprüfung ihrer Behandlung bei der Behörde bekommen. Normalerweise beträgt die Frist zehn Jahre.

Die Region hat betroffene Patientinnen und Patienten bereits informiert. Dort, wo diese bereits verstorben sind, hat sie Kontakt zu den Angehörigen aufgenommen. Die letzte Frist, um eine Erstattung zu beantragen, ist der 31. Dezember dieses Jahres. Anträge müssen an die Behörde für Patientinnen- und Patientenerstattung gesendet werden.

Nach Ende der Sommerferien will die Region Süddänemark einen abschließenden Bericht zu den Untersuchungen vorlegen.

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