Kommunalpolitik
Sieg für Kläger: Rechtmäßigkeit des Kongsmarker Bauprojekts muss geprüft werden
Sieg für Kläger: Kongsmarker Bauprojekt muss geprüft werden
Sieg für Kläger: Kongsmarker Bauprojekt muss geprüft werden
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Die Klageinstanz für Umweltfragen gibt einer Beschwerde eines Sommerhausbesitzers zum neuen Ferienhauskomplex am Småfolksvej auf Röm statt. Die Kommune Tondern täuschte sich: Ein Umweltscreening hätte durchgeführt werden müssen.
Eine Bombe platzte am Donnerstag im Tonderner Rathaus. Dort erhielt man eine Entscheidung der Klageinstanz für Umweltfragen (Miljø- og Fødevareklagenævnet), die dem Kläger, Sommerhausbesitzer Svend Nielsen, recht gab. Konkret dreht es sich um den stark in der Öffentlichkeit kritisierten Bau von 13 Einfamilienhäusern und 36 sogenannten Sommerhaus-Hütten im Rahmen eines Hotelkomplexes am Småfolksvej in Kongsmark auf Röm.
Jetzt muss das Projekt auf seine Umweltverträglichkeit geprüft werden, zunächst im Rahmen eines sogenannten Umweltscreenings. Die Untersuchung soll zeigen, ob die Kommune eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchführen muss und ob ohne diese die Erteilung der Baugenehmigung überhaupt zulässig war.
Die Kommune Tondern war der Ansicht gewesen, dass ein Sreening laut der Gesetzgebung für Umweltfragen nicht notwendig sei. Eine sogenannte UVP-Prüfung (auf Dänisch: VVM-analyse) soll zeigen, ob alle Aspekte berücksichtigt worden sind. Durch die Umweltverträglichkeitsprüfung wird festgestellt und in einem Bericht beschrieben, wie sich ein Projekt auf Menschen (einschließlich der menschlichen Gesundheit), Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft sowie Kulturgüter auswirken kann.
„Wir leisten der Forderung natürlich Folge. Das Resultat des Screenings wird zeigen, ob die Kommune zu dieser Prüfung verpflichtet gewesen ist. Wenn ja, wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt“, erklärt Michael Holst, Direktor für den Bereich Technik und Umwelt der Kommune Tondern.
„Ich muss zugeben, dass wir mit dieser Entscheidung nicht gerechnet haben“, so Holst. Dafür freue er sich, dass die Sache endlich entschieden sei. Er denke gar nicht so weit an die Konsequenten, dass der Fall im schlimmsten Fall zu einem teilweise oder kompletten Abriss der Gebäude führen könnte. Auch stelle ihm die Frage bislang nicht, ob die Kommune vor eine deftige Schadensersatzforderung gestellt werden könnte. „Das hoffe ich natürlich nicht.“
Die Wellen sind wegen dieses Bauprojektes hochgeschlagen. Führende Politiker der Kommune und der Verwaltung wurden unter anderem wegen Pflichtversäumnissen bei der Polizei angezeigt. Diese Instanz lehnte die Aufnahme von Ermittlungen ab.
Die Klageinstanz für Planung stand auch auf der Seite der Kommune, als Beschwerde gegen den Bebauungsplan eingelegt wurde. Die Beschwerde wurde abgewiesen, da der zugrundeliegende Plan rechtens sei, so das Urteil.
Lars Møldrup, Direktor der Kommune Tondern, betrachtete damals nach eigener Aussage die Entscheidung als Anerkennung der Arbeit, die die kommunalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der betreffenden Abteilung geleistet haben.
Nun muss der ganze Prozess wieder von vorn anfangen, auch mit der Durchführung der Öffentlichkeitsphase.
Die Kommune hatte im Juni 2021 eine Baugenehmigung erteilt. Anfangs hatte das Bauvorhaben die volle Unterstützung des Stadtrats, obwohl sich einige Abgeordnete über das letztendliche Endergebnis nicht einig waren. Der Politiker Allan Svenden von Röm (damals Neue Bürgerliche, heute Dänische Volkspartei) schloss sich später der Kritik der Gegnerschaft an.
Der Artikel wurde um 15.15 Uhr aktualisiert.