Kommunalpolitik
Wohnsitzpflicht bahnt sich allmählich an
Wohnsitzpflicht bahnt sich allmählich an
Wohnsitzpflicht bahnt sich allmählich an
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Die Politiker haben die Entscheidung vertagt, da es auf Röm neue Inputs gab. Mit der Wohnsitzpflicht soll gewährleistet werden, dass bestimmte Straßenzüge durchgehend bewohnt werden.
Anfang des Jahres schaltete der Technische Ausschuss in der Kommune Tondern die Ampel auf Grün, damit die Verwaltung eine Strategie für eine Wohnsitzpflicht in der Kommune Tondern ausarbeiten sollte.
Als dieser Vorschlag nun neun Monate später auf dem Tisch des Technischen Ausschusses landete, zog dieser erst mal die Handbremse und vertagte die Entscheidung.
„Der Vorschlag muss eben mal retour in die ‚Werkstatt’, da es unter anderem auf Röm noch einige neue Dinge zu klären gab“, erläutert der Vorsitzende des Technischen Ausschusses, Bo Jessen (Tønder Listen).
Neues Werkzeug
Wenn die Residenzpflicht in der Kommune Tondern eingeführt wird – ausgeklammert sind die ausgewiesenen Sommerhausgebiete – ,wird mit der flexiblen Regelung (flexboligordning) als Werkzeug festgelegt, inwieweit Häuser periodenweise vermietet werden dürfen.
Nur wer eine „flexible Zulassung“ (flexboligtilladelse) erhält, darf seine Immobilie an Feriengäste vermieten. Damit wollen die Politiker gewährleisten, dass bestimmte Straßenzüge und Ortsteile ganzjährig bewohnt sind.
Drei Fokusbereiche
Im Fokus sind das Gebiet zwischen Svenskerstræde und Nørre Frankel in Havneby und die Schlossstraße und Sønderbyen in Mögeltondern (Møgeltønder). Auch im alten Stadtkern in der Tonderner Innenstadt soll ein Riegel vorgeschoben werden, dass sich dort nur zeitweise Leben entfaltet.
Somit ist angestrebt, dass in diesen Bereichen keine flexiblen Zulassungen ausgestellt werden.
Andernfalls wird befürchtet, dass diese Gebiete teilweise entvölkert werden, wenn die Immobilien ausschließlich als Feriendomizile genutzt werden.
Übergangslösungen an Hausbesitzer gebunden
Wohnungen, die seit mehr als fünf Jahren als Ferienwohnungen vermietet worden sind, können auch weiterhin im Rahmen einer Zulassung für die flexible Regelung als Feriendomizile vermietet werden.
Für Häuser, die innerhalb der vergangenen fünf Jahre an Feriengäste vermietet worden sind, gibt es eine Übergangslösung, die an die jetzigen Hausbesitzer gebunden ist.
„Bei einem Besitzwechsel entfällt diese persönliche Zulassung“, erläutert der Fachbereichsleiter der technischen Verwaltung, Lars-Erik Skydsbjerg, auf Anfrage.
Änderungen gewünscht
„Bürgerinnen und Bürger sind aus mehreren Gebieten mit diesem Wunsch an uns herangetreten“, berichtet Jessen.
Ein Bürger aus dem Straßenzug Uldgade in Tondern war deswegen bereits vor drei Jahren vorstellig geworden.
Der Vorschlag muss eben mal retour in die ‚Werkstatt’, da es unter anderem auf Röm noch einige neue Dinge zu klären gab.
Bo Jessen, Ausschussvorsitzender
Aus den Unterlagen des Tagesordnungspunktes geht hervor, dass in Havneby das Wohngebiet nördlich der Vestergade von den Wohnungen, die als Freizeitdomizile genutzt werden, unter Druck steht.
Damit werde der Charakter als Wohnviertel geschmälert, und dies wirke sich auf die nachbarschaftlichen Verhältnisse und dem Vereinsleben als Stolperstein aus.
Bessere Möglichkeiten auf dem Lande
Indem die Wohnsitzpflicht eingeführt und die Tür dafür geöffnet wird, die flexible Regelung zu nutzen, erhofft sich die Politik für bestehende Wohnräume in den kleineren Ortschaften und auf dem Lande bessere Nutzungschancen.
Erfolgreiche Erfahrungen von Lolland und Langeland würden zeigen, dass ältere und abgenutzte Häuser als kostengünstige Freizeithäuser erworben und dann instandgesetzt würden, wie aus den Unterlagen dieses Tagesordnungspunktes hervorgeht.