Folketing
Moderaten-Sprecherin befürwortet deutsche Flaggen in Nordschleswig: „Æ komme’ selv fra Ha’sle‘“
Abgeordnete zu deutschen Flaggen in Nordschleswig: „Æ komme’ selv fra Ha’sle‘“
Flaggengesetz: „Æ komme’ selv fra Ha’sle‘“
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Die Minderheit soll die deutsche Fahne hissen können. Das befürwortet eine breite Mehrheit des Folketings bei der Beratung eines neuen Flaggengesetzes. Einzig die Dänische Volkspartei spricht sich dagegen aus.
Die deutsche Minderheit war erneut im Blickfeld, als das Folketing am Mittwoch ein Verbot des Hissens von ausländischen Fahnen beraten hat. Aus Rücksicht auf die deutsche Volksgruppe plant die SVM-Regierung eine Ausnahme für die deutsche Fahne.
Dies sei ihr ausgesprochen wichtig, sagte die Sprecherin der Moderaten, Nanna W. Gotfredsen. „Æ komme’ selv fra Ha’sle (Ich komme selbst aus Hadersleben)“, sagte sie auf Sønderjysk.
„Ich bin mit der deutschen Minderheit als Nachbarn und Spielfreundinnen aufgewachsen, und wir sind gemeinsam in die Schule gegangen. Wir sollten dem (Hissen von deutschen Flaggen, Red.) Platz einräumen“, sagte sie.
DF befürchtet Konflikte
In der dänischen Volkspartei (DF) sieht man das vollkommen anders. Der Abgeordnete aus Woyens (Vojens), Peter Kofod, befürchtet, dass alte Wunden aufbrechen könnten, sollte Schwarz-Rot-Gold an den Fahnenmasten in Nordschleswig gehisst werden.
„Ich bin besorgt, was diese Gesetzgebung für das Grenzland bedeuten kann – einem Teil des Landes, wo die Wurzeln tief stecken, und wo der Konflikt mit dem Nachbarn im Süden nicht nur im Geschichtsbuch steht, sondern blutige Familiengeschichte ist“, sagte er.
Mit dem Gesetzesantrag beabsichtigt die Regierung, zu Regeln zurückzukehren, die bis zum Juni vergangenen Jahres galten: Es durfte nur der Dannebrog gehisst werden; Ausnahmen gab es nur für die Flaggen der nordischen Länder sowie Grönland und den Färöern. Das Oberste Gericht kippte jedoch diese Flaggenregeln.
BDN will nur bei offiziellen Anlässen Deutsch flaggen
Der Bund Deutscher Nordschleswiger (BDN) hat sich dafür eingesetzt, dass die Minderheit bei offiziellen Anlässen die deutsche Flagge hissen darf. Um keine zu komplizierten Regeln zu schaffen, enthält der Regierungsvorschlag eine generelle Ausnahme für die Fahne der Bundesrepublik und die deutschen Länderfahnen.
Der Leiter des Kopenhagener Sekretariats des BDN, Harro Hallmann, betont, dass es darum gehe, zum Beispiel bei Regierungsbesuch aus Deutschland neben dem Dannebrog auch Schwarz-Rot-Gold ohne große Bürokratie hissen zu können.
„Die Genehmigung wird kaum zum privaten Hissen der deutschen Fahne genutzt werden. Dafür gibt es bei uns keine Tradition. Uns ist zumindest kein Fall bekannt, dass dies in der Zeit geschehen ist, seit es keine Gesetzesregeln zum Flaggen gibt“, schreibt Hallmann in einer Antwort während der Anhörung des Gesetzesantrages.
Dänemarkdemokraten würdigen friedliche Entwicklung im Grenzland
Das kann jedoch die Besorgnis des DF-Angeordneten Kofod nicht zerstreuen: „Ich glaube, dass dies dort unten wirklich Diskussionen auslösen wird, und ich mache mir Sorgen um die Spaltung, die es verursachen kann.“
Kofods ehemaliger DF-Kollege Søren Espersen teilt diese Sorgen jedoch nicht. Er vertritt jetzt die Dänemarkdemokraten und hat im Januar den Antrag zu einem Flaggengesetz im Folketing eingebracht. Bereits sein Vorschlag enthielt die Ausnahmeregelung für die Minderheit.
„Das Verhältnis zwischen dem Dänischen und dem Deutschen hat sich hervorragend entwickelt, und die Zusammenarbeit über die Grenze hinweg war nie besser. Dieses (Gesetz, Red.) unterstreicht dies“, sagte er während der Debatte am Mittwoch.
Der Justizausschuss wird sich mit dem Gesetzesantrag befassen, bevor er in die zweite Lesung geht.
Im folgenden Video begründet der BDN, warum er die deutsche Flagge hissen möchte: