Südschleswig
SSW-Chef Meyer wirbt für Teilnahme an Bundestagswahl 2021
SSW-Chef Meyer wirbt für Teilnahme an Bundestagswahl 2021
SSW-Chef Meyer wirbt für Teilnahme an Bundestagswahl 2021
Die Südschleswiger wollen erstmals seit 1953 wieder in den Bundestag einziehen. Dort sollen sie laut Parteichef allen nationalen Minderheiten im Lande eine Stimme geben.
SSW-Chef Flemming Meyer hat am Sonnabend auf einem Landesparteitag des Südschleswigschen Wählerverbandes (SSW) in Flensburg für eine Teilnahme an der Bundestagswahl 2021 geworben.
„Wir können heute Geschichte schreiben. Denn wir wollen den Minderheiten und der Region eine Stimme in Berlin geben“,, sagte Meyer.
Die Delegierten sollen darüber entscheiden, ob die Partei der dänischen und friesischen Minderheit erstmals nach sechs Jahrzehnten wieder an einer Bundestagswahl teilnehmen soll. Die Erosion der Parteienlandschaft mache minderheitenpolitische Verhandlungen auf Bundesebene immer schwerer.
„Nur noch wenige Bundestagsabgeordnete wissen heute noch, warum es nationale Minderheiten in Deutschland gibt oder warum ihnen ein Recht auf Schutz und Förderung zustehen sollte.“
SSW als Sprachrohr aller nationalen Minderheiten
Er sei der Meinung, dass mit einem SSW-Mandat „der zunehmenden minderheitenpolitischen Geschichtsvergessenheit im Bundestag“ entgegen gewirkt werden könne, sagte Meyer. „Wir könnten als Sprachrohr der nationalen Minderheiten im Bundestag agieren.“
Auch ein einzelner Abgeordneter könne sehr viel bewegen. „Allein die Anwesenheit eines einzelnen SSW-Bundestagsabgeordneten wird die anderen Parteien dazu bewegen, ihre Politik zu ändern.“
Der SSW-Landesvorstand hatte das Thema 2019 zurück auf die Agenda gebracht. Auf Regionalkonferenzen der Partei hatte sich eine klare Mehrheit für eine Teilnahme an der Bundestagswahl 2021 ausgesprochen. Der SSW war im ersten Bundestag von 1949 bis 1953 mit Hermann Asmuss Clausen vertreten. Ein Wiedereinzug gelang nicht.
1961 beschloss die Partei, nicht mehr an Bundestagswahlen teilzunehmen. Parteien nationaler Minderheiten sind bei Bundestagswahlen von der sogenannten Fünf-Prozent-Hürde ausgenommen.