Corona-Krise
Eingefrorenes Urlaubsgeld: Anträge spätestens ab Montag
Eingefrorenes Urlaubsgeld: Anträge spätestens ab Montag
Eingefrorenes Urlaubsgeld: Anträge spätestens ab Montag
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Zahlreiche Arbeitnehmer in Dänemark haben noch Anrecht darauf, sich zwei Wochen Feriengeld auszahlen zu lassen. Am 29. März soll es spätestens so weit sein.
Die letzten beiden von insgesamt fünf Wochen eingefrorenen Urlaubsgeldes sollen spätestens am 29. März zur Auszahlung beantragt werden können. Das geht laut der Tageszeitung „B.T.“ aus einer Bekanntmachung hervor.
Das Beschäftigungsministerium kann noch nicht sagen, wann genau das Geld beantragt werden kann, dies werde später mitgeteilt, so das Ministerium zur Nachrichtenagentur „Ritzau“.
Das Geld war ursprünglich für die Altersvorsorge vorgesehen
Insgesamt fünf Wochen Urlaubsgeld sind eingefroren worden, als Dänemark ein neues Feriengesetz bekam, das sich an die EU-weiten Richtlinien hält. Die ersten drei Wochen konnten sich Arbeitnehmer im vergangenen Jahr auszahlen lassen.
Ursprünglich war geplant, dass die Mittel eingefroren werden, bis diejenigen, die sie erarbeitet hatten, in Rente gehen. Doch wegen der Corona-Krise wurde im vergangenen Jahr beschlossen, das Geld auszubezahlen, um den Konsum anzukurbeln.
Am Dienstag der vergangenen Woche, als der Gesetzesentwurf verabschiedet wurde, sagte Beschäftigungsminister Peter Hummelgaard (Soz.), er hoffe, dass das Geld in den örtlichen Geschäften ausgegeben wird.
„Bei der Auszahlung im Herbst konnten wir beobachten, dass um die 75 Prozent ihr Geld abgehoben haben und dass es dazu beigetragen hat, den Umsatz rundum in Fahrt zu bringen“, so der Minister.
Im vergangenen Jahr ist Urlaubsgeld im Umfang von etwa 52 Milliarden Kronen ausgezahlt worden.
Antrag bis zum 31. Mai möglich
Laut „B.T.“ geht aus der Bekanntmachung hervor, dass das Urlaubsgeld spätestens bis zum 31. Mai beantragt werden muss, es sollen aber einzelne Ausnahmen gelten.
Dies zum Beispiel für Personen, die krank waren oder bei denen erst nach dem Ende der Frist feststand, dass Urlaubsgeld vorliegt.
Bei allen, die sich das Geld nicht auszahlen lassen, verwaltet die staatliche LD Fonde das Geld bis zum Renteneintritt.