Tierhaltung
Wann darf der Hund in Dänemark von der Leine?
Wann darf der Hund in Dänemark von der Leine?
Wann darf der Hund in Dänemark von der Leine?
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Gesetze regeln auch das Leben mit Haustieren in der Öffentlichkeit. Viele Hundebesitzer fragen sich, wann ihr vierbeiniger Freund an der Leine geführt werden muss und ob die gleichen Regeln auch für das Wasser gelten.
Darf der Hund ohne Leine am Strand laufen? Kann ich meinen Hund mit an den Strand nehmen? Es ist als Hundebesitzer gar nicht so einfach, Antworten auf diese Fragen zu bekommen. Und deshalb stellen auch viele dieser Menschen solche Fragen in verschiedenen Gruppen in den sozialen Medien.
Genaue Regeln festgelegt
Vor allem gibt es Unsicherheit, wann der Hund an der Leine geführt werden muss. Allgemein gilt hierzu, dass „in Städten und Gebieten mit Gebäuden, die als Wohnorte dienen, Hunde an der Leine geführt werden müssen. Gleiches gilt für Straßen, Wege, Pfade und Plätze, die für die allgemeine Nutzung zugänglich sind“ (Hundegesetz Paragraf 3 Absatz 1). Überall dort also, wo andere Menschen sein können, müssen Hunde an die Leine genommen werden. Die Kommune kann diese Regel auf verschiedene Gebiete ausweiten. Ein solches Gebiet wird jedoch durch Schilder gekennzeichnet.
In der Stadt
Außerhalb von Städten oder Dörfern ist es generell gestattet, Hunde ohne Leine auszuführen. Der Hund darf das allerdings nicht allein, sondern nur unter Aufsicht des Frauchens oder Herrchens.
In der Natur
Auf Wegen und kleinen Pfaden in der Natur gilt das Wiesen- und Wegeschutzgesetz (mark- og vejfredslov). Dort, wo nur wenig Fußgängerverkehr ist, gilt die Regel des Landbesitzers. Das kann eine Privatperson sein, aber auch die Kommune. Auf diesen Wegen wird mit Schildern signalisiert, ob Leine oder nicht – meist gibt es jedoch keine Einschränkungen.
Im Wald, in Naturschutzgebieten und in den mit Pflanzen bewachsenen Dünen gilt ausnahmslos die Leinenpflicht. Das hat der Gesetzgeber im Naturschutzgesetz festgehalten.
Am Strand
Am Strand gibt es besondere Regeln. Im Winterhalbjahr dürfen Hunde frei laufen. Vom 1. April bis zum 30. September gilt jedoch eine Leinenpflicht. An den mit einer Blauen Flagge (Blå Flag) ausgezeichneten Stränden ist das Mitnehmen von Hunden jedoch nicht gestattet. Hier dürfen Hund und Besitzer den Strand nur überqueren, um beispielsweise zu einem anderen Strandabschnitt zu gelangen.
Strände mit der Blauen Flagge unterliegen der EU-Gesetzgebung, und deshalb gibt es hier auch keine Ausnahmen.
Alexander Witt Sabroe, Kommune Apenrade
„Strände mit der Blauen Flagge unterliegen der EU-Gesetzgebung, und deshalb gibt es hier auch keine Ausnahmen“, berichtet Alexander Witt Sabroe, kommunaler Mitarbeiter der Abteilung Bau, Natur und Umwelt in Apenrade.
Im Meer
Anders sieht es jedoch im Meer aus. Dort gelten nämlich die Gesetze der Seefahrtsbehörde (Søfartsstyrelsen) – und die sehen Hunde gar nicht vor. Im Wasser kann der Hund sich folglich ebenfalls frei bewegen – ohne angeleint zu sein. Allerdings appelliert Alexander Witt Sabroe an die Hundebesitzer, hier besondere Rücksicht auf die anderen Menschen zu nehmen, die sich dort aufhalten. „Es gibt Leute, die Angst vor Hunden haben und Kinder, die den Umgang mit Tieren nicht gewohnt sind“, sagt er. Es gilt hier die natürliche Grenze zwischen Land und Meer.
Außerdem unterliegen die Strände mit der Blauen Flagge in der Sommerperiode einer regelmäßigen Wasserkontrolle. „Werden die strengen Reinheitsvorgaben nicht erfüllt, wird die Flagge gestrichen, bis das Wasser wieder die Qualitätsanforderungen erfüllt. Hunde im Wasser können dazu beitragen, dass das Wasser verunreinigt wird. Deshalb sollte an diesen Stränden besonders Rücksicht genommen werden und vielleicht ein anderer Strand für das Badevergnügen mit dem Hund besucht werden“, erklärt er.
Hundewälder
Auch dort, wo Tiere weiden, sollen Hunde an die Leine genommen werden.
In Dänemark gibt es inzwischen über 200 sogenannte Hundewälder, in denen die Hunde sich frei bewegen können. Wer sich nicht an die vorgeschriebene Leinenpflicht hält, kann übrigens mit einem Bußgeld in Höhe von 2.000 Kronen bestraft werden.