Innere Sicherheit
Schleswig-Holstein verbietet Rockern alle Waffen
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Schleswig-Holstein will gegen jeden Rocker im Land ein Waffenbesitzverbot aussprechen. Der Startschuss für die im Geheimen vorbereitete Aktion ist bereits gefallen.
„Wir haben gemeinsam mit dem Landeskriminalamt ein Verfahren abgestimmt, mit dem nach und nach landesweit gegenüber allen Mitgliedern sogenannter ,Outlaw Motorcycle Gangs‘ ein individuelles Waffenbesitzverbot verhängt werden soll“, sagte Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU). Gegen die Mitglieder von zwei Clubs seien bereits Waffenverbote ausgesprochen worden, das Vorgehen gegen weitere Clubs sei in Arbeit.
Die Ministerin nannte die Aktion einen „wichtigen und richtigen Schritt, um die Gefahr, die von derartigen Rockergruppen ausgeht, zu minimieren“. Das Verbot umfasst nach Angaben des Landeskriminalamts (LKA) nicht nur erlaubnispflichtige Schusswaffen, sondern auch „erlaubnisfreie Hieb- und Stoßwaffen, Einhand- und Langmesser“. Rocker dürfen diese nicht mehr erwerben und besitzen.
Grundlage des Verfahrens sind drei Urteile des Bundesverwaltungsgerichts, unter anderem aus dem Januar 2015, mit dem die Richter die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit eines Klägers aus Regensburg wegen seiner Mitgliedschaft bei den „Bandidos“ festgestellt hatten (BVerwG 6 C 1.14 ). In dem Urteil führen sie aus, dass allein die Zugehörigkeit einer Person zu einer Gruppe mit bestimmten Strukturmerkmalen eben diese Unzuverlässigkeit begründen kann.
Starker Loyalitätsdruck und hohe Gewaltbereitschaft
Wie die Ministerin erklärte, sei die waffenrechtliche Zuverlässigkeit einer Person normalerweise an ihr individuelles Verhalten geknüpft. „Bei Rockern besteht jedoch aufgrund des starken Loyalitätsdrucks und der hohen Gewaltbereitschaft bereits bei Mitgliedern, die bislang nicht negativ in Erscheinung getreten sind, eine hohe Gefahr, dass diese mit Waffen unsachgemäß umgehen“, so Sütterlin-Waack.
Nähe zur Organisierten Kriminalität
In dem Urteil aus 2015 heißt es, wesensprägendes Strukturmerkmal der „Bandidos“ sei die Praxis der gewaltsamen Austragung von Rivalitäten, zudem bestehe eine Nähe zur Organisierten Kriminalität. Daher sei es unerheblich, dass der Kläger persönlich nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten oder sonst auffällig geworden sei. Allein seine Mitgliedschaft rechtfertige die Annahme, dass er Waffen und Munition missbräuchlich verwenden und nicht berechtigten Personen überlassen werde.
Waffenbehörden erhalten LKA-Berichte
Wie laufen die Verbote konkret ab? Das für Rockerkriminalität zuständige LKA hat Berichte zu den Rockerclubs im Land verfasst, die die vom Bundesverwaltungsgericht genannten Strukturmerkmale aufweisen. Jana Reuter, Sprecherin im Innenministerium: „Diese Berichte werden den zum Erlass von Verboten zuständigen örtlichen Waffenbehörden zur Verfügung gestellt.“
LKA kann Mitgliedschaft sicher belegen
Aber wie will Schleswig-Holstein rechtssicher belegen, dass eine Mitgliedschaft besteht, wenn die betreffende Person sie bestreitet? „Die Landespolizei betreibt eine intensive Aufklärung und Auswertung im Rockermilieu“, sagt Reuter. „Durch die über einen langen Zeitraum gewonnenen Aufklärungsergebnisse kann die Mitgliedschaft einer Person sicher belegt werden.“
Und die illegalen Waffen im Besitz von Rockern? „Gegen illegale Waffen geht die Polizei bei allgemeinen Kontrollen von Rockern und im Zuge von Strafverfahren vor“, betont Reuter.