Neue Corona-Verordnung
Anreise, Storno, 2G: Das müssen Urlauber auf Föhr und Amrum wissen
Anreise, Storno, 2G: Das müssen Urlauber auf Föhr und Amrum wissen
Das müssen Urlauber auf Föhr und Amrum wissen
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Bei der Überfahrt mit der Fähre auf die Inseln reicht noch 3G, auf den Inseln gilt aber weitestgehend 2G. Übernachtungsgäste, die weder geimpft noch genesen sind, müssen abreisen oder stornieren – auf eigene Kosten.
Ab dem 20. November gibt es in Schleswig-Holstein eine neue Corona-Landesverordnung. In vielen Bereichen gilt nun die 2G Regelung, (genesen oder geimpft), nur in Ausnahmefällen gilt noch 3G (genesen, geimpft oder getestet).
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Für die Beherbergung von Urlaubern gilt landesweit die 2G-Regel, für eine beruflich bedingte Übernachtung die 3G-Regel. Dies bedeutet, dass Gäste aus touristischen Gründen nur beherbergt werden dürfen, wenn sie den Beherbergungsbetrieben bei Anreise einen Impf- oder Genesenen-Nachweis vorlegen.
Diese neue Regelung wirft die Frage auf, was geschieht, wenn ein Gast diesen Nachweis nicht erbringen kann, da er nicht geimpft oder genesen ist.
Wie auf der Homepage des Deutschen Tourismusverbandes zu lesen ist, geht die vorhandene Gesetzeslage davon aus, dass der Gast nicht kostenfrei stornieren kann, wenn Auflagen und Maßnahmen, die während des Aufenthalts gelten, für den Gast bereits bei der Buchung bekannt waren. Aber auch bei Buchungen vor der Anordnung der 2G-Regel besteht kein Rechtsanspruch auf kostenlose Stornierung. Es wird momentan davon ausgegangen, dass der Urlauber selbst dafür verantwortlich ist, wenn er sich nicht impfen lässt.
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Bei der Anreise mit der Fähre muss während der gesamten Überfahrt weiterhin eine Mund-Nasenbedeckung getragen werden. Für touristischen Reiseverkehr wie Ausflugsfahrten und Busreisen gilt grundsätzlich die 2G-Regel.
Voraussichtlich führt der Bund ab Mittwoch, 24. November, auch die 3G-Regel für den öffentlichen Personennahverkehr ein, dieses würde dann auch die Fähren nach Föhr, Amrum und Sylt betreffen. „Wie auch in den anderen Bereichen des öffentlichen Personennahverkehrs vorgesehen, wird die 3G-Regel auch für unsere Fähr- und Busfahrten gelten. Wir werden dann wie vorgesehen auch stichprobenartige Kontrollen durchführen, ob die entsprechenden Dokumente vorhanden sind“, so Nick Obert von der Wyker Dampfschiffsreederei.
Auch an Haltestellen im ÖPNV ist eine Mund-Nasen-Bedeckung Pflicht.
Für Gastronomiebetriebe gilt bis auf wenige Ausnahmen ab sofort, dass der Besuch nur für genesene oder geimpfte Personen möglich ist (2G). Der entsprechende Nachweis muss vor dem Zutritt zum Lokal vorgezeigt werden. Sind die Gäste nicht bekannt, ist auch ein Ausweis vorzulegen.