Schleswig-Holstein
SPD wirft Landesregierung Blockade des Cannabis-Gesetzes vor
SPD wirft Landesregierung Blockade des Cannabis-Gesetzes vor
SPD wirft Landesregierung Blockade des Cannabis-Gesetzes vor
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Im Gegensatz zu anderen Bundesländern geht es mit der Umsetzung des Cannabis-Gesetzes im Norden nur schleppend voran. Die SPD sieht darin Vorsatz und kritisiert die Landesregierung.
Schleswig-Holsteins SPD-Fraktion wirft der schwarz-grünen Landesregierung vor, die Umsetzung des Cannabis-Gesetzes zu blockieren. «Die Ablehnung eines Gesetzes, nur weil es nicht den eigenen Vorstellungen entspricht, ist inakzeptabel und schadet letztlich den Interessen der Bürgerinnen und Bürger», sagte die SPD-Abgeordnete Birte Pauls.
Dies gelte insbesondere, wenn es sich um Angelegenheiten handele, die die Gesundheit der Menschen betrifft. «Konsumierende bekommen mit dem Gesetz die Möglichkeit, sauberes und kontrolliertes Cannabis zu erwerben, statt unkontrolliertes auf dem Schwarzmarkt», erklärte Pauls.
Doch statt an einer sinnvollen Umsetzung zu arbeiten, komme die Landesregierung ihrer Verantwortung weder bei der Unterstützung der Suchthilfen noch bei der Vergabe von Lizenzen für Anbauvereinigungen nach.
Kritik am Gesetz
In einer Antwort auf eine kleine Anfrage der Sozialdemokraten betonte die Landesregierung des nördlichsten Bundeslandes, dass sie die Legalisierung von Cannabis kritisch sieht. «Das Cannabis-Gesetz des Bundes ist ein handwerklich schlecht gemachtes Gesetz, dessen Zielerreichung durch die Landesregierung bezweifelt wird», schreibt das zuständige Landwirtschaftsministerium.
In den ambulanten Suchtberatungsstellen ist ihrer Angabe nach bereits ein erhöhter Beratungsbedarf zum Thema Cannabis von Konsumenten und deren Angehörigen und eine erhöhte Nachfrage an Suchtpräventionsangeboten zu verzeichnen.
Anträge in Bearbeitung
Derzeit werden laut dem Landwirtschaftsministerium in Schleswig-Holstein zwölf Anträge für Cannabis-Vereine bearbeitet. Insgesamt seien 14 Anträge beim Landeslabor eingegangen - Davon sei ein Antrag abgelehnt und ein weiterer zurückgezogen worden.
Grundsätzlich gilt dem Ministerium zufolge, dass die Anträge vollständig vorliegen müssen, damit die dreimonatige Bearbeitungsfrist durch das Landeslabor greift. Bei den eingereichten Unterlagen seien häufig noch Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt - wie etwa Vereinszulassungen oder der Nachweis von Räumlichkeiten. Deshalb seien oftmals Rückfragen und Nachforderungen nötig.
Da auch die Antragsstellenden mehrere Wochen Zeit hätten, die Rückfragen und Nachforderungen zu beantworten, nehme die Bearbeitung der Anträge einige Zeit in Anspruch, hieß es. In anderen Bundesländern wie etwa Brandenburg, Bremen oder Niedersachsen sind hingegen bereits erste Anbauvereinigungen genehmigt worden.