Schleswig-Holstein & Hamburg
Beim Sport drinnen im Norden 2G plus: Kneipen-Sperrstunde
Beim Sport drinnen im Norden 2G plus: Kneipen-Sperrstunde
Beim Sport drinnen im Norden 2G plus: Kneipen-Sperrstunde
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Strengere Corona-Regeln greifen im Norden in Restaurants und auch beim Sport. Dort gilt 2G plus. Für Kneipen gibt es eine Sperrstunde, Diskotheken dürfen vorerst nicht mehr öffnen. Bei Veranstaltungen drinnen gilt Maskenpflicht.
Beim Sport in Schleswig-Holstein kommt drinnen seit Mittwoch die 2G-plus-Regel zum Einsatz. Damit dürfen beispielsweise ins Fitnessstudio nur noch Geimpfte und Genesene mit frischem negativem Test oder Auffrischungsimpfung. Am Dienstagabend hatte die Landesregierung eine neue Corona-Landesverordnung beschlossen. Bei Veranstaltungen drinnen gilt nun grundsätzlich Maskenpflicht.
Die Landesregierung hat auch Verabredungen aus Beratungen von Bund und Ländern wie 2G plus in Restaurants umgesetzt. Während die Gaststätten von 23.00 bis 5.00 Uhr dichtmachen sollen, müssen Diskotheken vorerst ganz schließen. Weihnachtspartys in Diskotheken und Clubs hatten in Schleswig-Holstein zur Verbreitung des Virus beigetragen. Maskenpflicht und Kapazitätsbegrenzungen galten dort erst ab 28. Dezember. Regierungschef Daniel Günther (CDU) räumte in dem Zusammenhang Fehler ein.
Die Schließung der Diskotheken wurde erst möglich, weil der Landtag am Montag für Schleswig-Holstein die epidemische Lage festgestellt hat. Eine Regelung für ganz Deutschland war im November ausgelaufen.
2G plus gilt auch für Saunen, Dampfbäder und Whirlpools sowie bei körpernahen Dienstleistungen, bei denen für die Kundinnen und Kunden kein Tragen einer Maske möglich ist wie in der Kosmetik. Medizinisch oder pflegerisch notwendige Dienstleistungen sind ausgenommen. Beim Friseur gilt weiter 3G (geimpft, genesen, getestet).
Bei Familienfesten sind auch in Gaststätten maximal zehn Teilnehmer zulässig, unter 14-Jährige ausgenommen. Bei Sitzveranstaltungen im Theater, im Kino oder bei Konzerten werden nur 500 Menschen erlaubt. Bei allen anderen Veranstaltungen sind drinnen bis zu 50, in Außenbereichen bis 100 Teilnehmer erlaubt.
Für Chöre gilt drinnen nun beim Singen Maskenpflicht, das Spielen von Blasinstrumenten ist nicht mehr erlaubt. Ausnahme sind Profimusiker, -Sängerinnen und Sänger sowie Prüflinge. Auch an der Kasse im Supermarkt gilt Maskenpflicht. An Sportwettbewerben drinnen dürfen nur noch 50 Menschen teilnehmen, draußen sind 100 erlaubt.
Eine Pflicht zu Tests dreimal pro Woche gilt ab 17. Januar für immunisierte Mitarbeitende in Kitas ohne Auffrischungsimpfung. Geimpfte und genesene Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in Pflegeeinrichtungen und der Eingliederungshilfe müssen sich künftig dreimal statt bislang zweimal wöchentlich testen, für Ungeimpfte besteht dort weiter tägliche Testpflicht. Das gilt auch für ambulante Pflegedienste.
An den ersten beiden Schultagen nach dem Ende der Weihnachtsferien sind in Schleswig-Holstein insgesamt 2089 Schüler positiv auf das Coronavirus getestet worden. Am Montag fielen Schnelltests bei 1670 Schülerinnen und Schülern sowie 81 Lehrkräften positiv aus, wie aus Daten des Bildungsministeriums hervorgeht. Am Dienstag gab es 419 Fälle in der Schülerschaft und 20 unter Lehrerinnen und Lehrern.
In Schleswig-Holstein besuchen nach Angaben des Bildungsministeriums fast 362.000 Schülerinnen und Schüler 794 öffentliche allgemeinbildende Schulen. Die Landesregierung hatte angesichts der Corona-Pandemie zunächst für zwei Wochen die Testpflicht ausgeweitet. Statt wie bisher zwei seien jetzt drei Tests pro Woche vorgesehen. Mit der nächsten Schul- und Corona-Verordnung soll die Testpflicht auch auf Genesene und Geimpfte ausgeweitet werden.
Bundesweit überschritt die Zahl der binnen eines Tages übermittelten Neuinfektionen laut Robert Koch-Institut (RKI) von Mittwochmorgen erstmals die Schwelle von 80.000. Im Norden war die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen am Dienstag auf 633,0 Fälle gestiegen (Montag 587,3). Die Landesmeldestelle gab die Zahl der gemeldeten Neuinfektionen am Dienstag mit 4113 an - so viele wie noch nie in der Pandemie. Darunter waren aber auch zahlreiche Nachmeldungen.