Landwirtschaft

Eier direkt vom Hof: Behörde rückt zu Kontrollen aus

Eier direkt vom Hof: Behörde rückt zu Kontrollen aus

Eier direkt vom Hof: Behörde rückt zu Kontrollen aus

Apenrade/Kopenhagen
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In Nordschleswig, wie hier bei Gravenstein (Gråsten), betreiben viele nebenbei das Hobby Hühnerzucht. Wer damit Geld verdient, muss bestimmte Regeln beachten (Archivfoto). Foto: Thomas Iversen/Unsplash

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Frisch aus dem Stall: Entlang der Landstraßen in Nordschleswig sind Schilder mit der Aufschrift „Æg“ oder „Mælk“ keine Seltenheit. Doch sind die Lebensmittel in den improvisierten Hofläden sicher? Verschärfte Kontrollen könnten für einige Anbietende das Aus bedeuten.

Die dänische Nahrungsmittelbehörde hat am Montag angekündigt, bis Jahresende landesweit zu Kontrollen auszurücken. Ziel sind kleingewerbliche Anbieterinnen und Anbieter von tierischen Produkten wie Milch, Eiern oder Fleisch, die ihre Waren vielfach an Ständen am Straßenrand anbieten.

„Wenn man Tiere hält und Eier, Milch oder Fleisch produziert, dann besteht immer das Risiko, dass Tierkrankheiten oder Bakterienwuchs die Lebensmittel für die Verbraucherinnen und Verbraucher gefährlich machen“, sagt Ulrich Pinstrup, Abteilungsleiter bei der Nahrungsmittelbehörde, in einer Mitteilung.

Behörde: Lebensmittelsicherheit im Vordergrund

Eier aus der Hobby-Hühnerzucht, Frischmilch aus dem Stall oder das frisch geschlachtete Kaninchen finden auch in Nordschleswig schnell Abnehmerinnen und Abnehmer ohne den Umweg über den Supermarkt. Doch wer solche Lebensmittel – selbst in kleinsten Mengen – verkauft, muss sich registrieren lassen, betont Pinstrup.
 

Wir müssen in der Lage sein, einzugreifen, wenn wir wissen, dass ein gefährliches Lebensmittel im Umlauf ist.

Ulrich Pinstrup

„Es geht zum Beispiel um Salmonellen in Eiern oder Fleisch, es können Listerien oder E-Koli-Bakterien in Rohmilch sein“, mahnt er. Die Verantwortung liege bei den Betreibenden des in Dänemark „Stalddørssalg“, also Stalltürverkauf, genannten Kleingewerbes. Sie müssen deshalb die Grundlagen der Lebensmittelhygiene und der Rückverfolgbarkeit von Eiern, Milch und geschlachteten Hühnern kennen.

Kein seltener Anblick auch in Nordschleswig: Eier werden in unbesetzten Ständen am Straßenrand angeboten (Symbolfoto). Foto: Bonnerup Claus/Ritzau Scanpix

Behörde prüft, ob die Tiere angemeldet sind

„Wir müssen in der Lage sein, einzugreifen, wenn wir wissen, dass ein gefährliches Lebensmittel im Umlauf ist, damit wir den Verkauf stoppen und die verkauften Lebensmittel zurückrufen können. Aus diesem Grund müssen auch die Stalltür-Verkäuferinnen und Verkäufer bei der Nahrungsmittelbehörde registriert sein", sagt Pinstrup.

Bis zum Jahreswechsel sollen Inspekteurinnen und Inspekteure landesweit rund 200 der Stalltürverkauf-Anbietenden stichprobenartig kontrollieren.

Während der Inspektionen wollen die Mitarbeitenden der Behörde die Registrierung, die Rückverfolgbarkeit, die Hygiene- und Salmonellenvorschriften überprüfen sowie entsprechende Hinweise geben.

Fakten zum Stalltür-Verkauf

  • Wer Eier aus Hobbyzucht und Landwirtschaft direkt verkaufen will, muss bei der Nahrungsmittelbehörde registriert sein.
  • Es muss ein Mindesthaltbarkeitsdatum angegeben werden, das nicht mehr als 28 Tage nach dem Legedatum liegen darf. Diese Information muss an der Verkaufsstelle oder auf einem vorgedruckten Zettel in den Eierschalen angezeigt oder zusammen mit den Eiern ausgehändigt werden.
  • Eier, die ab Hof verkauft werden, müssen getrennt von Eiern gelagert werden, die in Hofläden verkauft oder an eine Eierpackstelle geliefert werden.
  • Wer Eier verkauft oder verschenkt, dessen Hühner unterliegen der Salmonellenkontrolle. Wer Eier an Bekannte verkauft oder verschenkt und maximal 30 Hühner hält, ist von der Salmonellenkontrolle befreit, aber die Tiere müssen behördlich registriert sein.
  • Es ist nicht erlaubt, die Eier zu waschen oder auf andere Weise zu reinigen, da dadurch eine Schicht von den Eiern entfernt werden kann, die das Ei gegen eindringende Bakterien schützt.

Quelle und Foto: Fødevarestyrelsen

Behörde klärt vorwiegend auf – kann aber auch hart durchgreifen

Bei den unangemeldeten Kontrollen müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter alle Produktionsumstände zu sehen bekommen. Sie können dann zu zahlreichen Maßnahmen greifen, wenn etwas negativ auffällt. Laut Informationen der Behörde geht es in erster Linie darum, über die Regeln und Gesetze aufzuklären.

Doch wenn die Inspektion zum Beispiel ergibt, dass Hühner mit Salmonellen infiziert sind, dürfen die Eier zunächst nicht weiter verkauft werden. Bevor neue Hühner aufgenommen werden, muss alles gereinigt und desinfiziert werden und die Nahrungsmittelbehörde muss die Reinigung abnehmen. Dies kostet eine Gebühr und auch alle Kosten für die Untersuchung auf Salmonellen müssen übernommen werden.

Bei besonders schweren Verstößen gegen die Vorschriften und Gesetze kann die Behörde auch ein vorübergehendes Verkaufsverbot aussprechen – und sogar die Genehmigung und Registrierung des Nebengewerbes ganz streichen. Auch Polizei und Steuerbehörde können eingeschaltet werden.

Die Zucchini am Wegesrand ist kein Ziel der angekündigten Kontrollen der Behörde (Archivfoto). Foto: Thomas Vilhelm/Ritzau Scanpix

Gemüse- und Obststände nicht betroffen

Die angekündigten Kontrollen bis Ende des Jahres beziehen sich ausschließlich auf tierische Produkte. Wer pflanzliche Erzeugnisse wie Erdbeeren, Kartoffeln, Äpfel oder Gurken am Wegesrand anbietet, ist von dem Einsatz nicht umfasst.

Laut Nahrungsmittelbehörde dürfen Obst und Gemüse in kleineren Mengen direkt an der Straße oder auf dem eigenen Grund verkauft werden, ohne dass dies behördlich angemeldet werden muss. Wer allerdings an Restaurants oder Läden verkauft, für den gilt die Bagatellgrenze nicht unbedingt. Weitere Informationen auf Dänisch bietet die Nahrungsmittelbehörde auf ihrer Internetseite.

 

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