Landwirtschaft
Eier direkt vom Hof: Behörde rückt zu Kontrollen aus
Eier direkt vom Hof: Behörde rückt zu Kontrollen aus
Eier direkt vom Hof: Behörde rückt zu Kontrollen aus
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Frisch aus dem Stall: Entlang der Landstraßen in Nordschleswig sind Schilder mit der Aufschrift „Æg“ oder „Mælk“ keine Seltenheit. Doch sind die Lebensmittel in den improvisierten Hofläden sicher? Verschärfte Kontrollen könnten für einige Anbietende das Aus bedeuten.
Die dänische Nahrungsmittelbehörde hat am Montag angekündigt, bis Jahresende landesweit zu Kontrollen auszurücken. Ziel sind kleingewerbliche Anbieterinnen und Anbieter von tierischen Produkten wie Milch, Eiern oder Fleisch, die ihre Waren vielfach an Ständen am Straßenrand anbieten.
„Wenn man Tiere hält und Eier, Milch oder Fleisch produziert, dann besteht immer das Risiko, dass Tierkrankheiten oder Bakterienwuchs die Lebensmittel für die Verbraucherinnen und Verbraucher gefährlich machen“, sagt Ulrich Pinstrup, Abteilungsleiter bei der Nahrungsmittelbehörde, in einer Mitteilung.
Behörde: Lebensmittelsicherheit im Vordergrund
Eier aus der Hobby-Hühnerzucht, Frischmilch aus dem Stall oder das frisch geschlachtete Kaninchen finden auch in Nordschleswig schnell Abnehmerinnen und Abnehmer ohne den Umweg über den Supermarkt. Doch wer solche Lebensmittel – selbst in kleinsten Mengen – verkauft, muss sich registrieren lassen, betont Pinstrup.
Wir müssen in der Lage sein, einzugreifen, wenn wir wissen, dass ein gefährliches Lebensmittel im Umlauf ist.
Ulrich Pinstrup
„Es geht zum Beispiel um Salmonellen in Eiern oder Fleisch, es können Listerien oder E-Koli-Bakterien in Rohmilch sein“, mahnt er. Die Verantwortung liege bei den Betreibenden des in Dänemark „Stalddørssalg“, also Stalltürverkauf, genannten Kleingewerbes. Sie müssen deshalb die Grundlagen der Lebensmittelhygiene und der Rückverfolgbarkeit von Eiern, Milch und geschlachteten Hühnern kennen.
Behörde prüft, ob die Tiere angemeldet sind
„Wir müssen in der Lage sein, einzugreifen, wenn wir wissen, dass ein gefährliches Lebensmittel im Umlauf ist, damit wir den Verkauf stoppen und die verkauften Lebensmittel zurückrufen können. Aus diesem Grund müssen auch die Stalltür-Verkäuferinnen und Verkäufer bei der Nahrungsmittelbehörde registriert sein", sagt Pinstrup.
Bis zum Jahreswechsel sollen Inspekteurinnen und Inspekteure landesweit rund 200 der Stalltürverkauf-Anbietenden stichprobenartig kontrollieren.
Während der Inspektionen wollen die Mitarbeitenden der Behörde die Registrierung, die Rückverfolgbarkeit, die Hygiene- und Salmonellenvorschriften überprüfen sowie entsprechende Hinweise geben.
Behörde klärt vorwiegend auf – kann aber auch hart durchgreifen
Bei den unangemeldeten Kontrollen müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter alle Produktionsumstände zu sehen bekommen. Sie können dann zu zahlreichen Maßnahmen greifen, wenn etwas negativ auffällt. Laut Informationen der Behörde geht es in erster Linie darum, über die Regeln und Gesetze aufzuklären.
Doch wenn die Inspektion zum Beispiel ergibt, dass Hühner mit Salmonellen infiziert sind, dürfen die Eier zunächst nicht weiter verkauft werden. Bevor neue Hühner aufgenommen werden, muss alles gereinigt und desinfiziert werden und die Nahrungsmittelbehörde muss die Reinigung abnehmen. Dies kostet eine Gebühr und auch alle Kosten für die Untersuchung auf Salmonellen müssen übernommen werden.
Bei besonders schweren Verstößen gegen die Vorschriften und Gesetze kann die Behörde auch ein vorübergehendes Verkaufsverbot aussprechen – und sogar die Genehmigung und Registrierung des Nebengewerbes ganz streichen. Auch Polizei und Steuerbehörde können eingeschaltet werden.
Gemüse- und Obststände nicht betroffen
Die angekündigten Kontrollen bis Ende des Jahres beziehen sich ausschließlich auf tierische Produkte. Wer pflanzliche Erzeugnisse wie Erdbeeren, Kartoffeln, Äpfel oder Gurken am Wegesrand anbietet, ist von dem Einsatz nicht umfasst.
Laut Nahrungsmittelbehörde dürfen Obst und Gemüse in kleineren Mengen direkt an der Straße oder auf dem eigenen Grund verkauft werden, ohne dass dies behördlich angemeldet werden muss. Wer allerdings an Restaurants oder Läden verkauft, für den gilt die Bagatellgrenze nicht unbedingt. Weitere Informationen auf Dänisch bietet die Nahrungsmittelbehörde auf ihrer Internetseite.