Einreise aus Dänemark
Schleswig-Holstein bestätigt neue Einreiseregln
Schleswig-Holstein bestätigt neue Einreiseregln
Schleswig-Holstein bestätigt neue Einreiseregln
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Grenzpendler müssen bei Einreise aus Dänemark nach Deutschland keinen Testnachweis mehr vorlegen.
Die Bundesregierung hat am Mittwoch die Coronavirus-Einreiseverordnung beschlossen. Die Verordnung tritt am 13. Mai 2021 in Kraft, das geht aus einer Pressemitteilung des Landes Schleswig-Holstein hervor.
Die dort geregelten Einreisebestimmungen inklusive Quarantäne- und Testpflichten sowie Ausnahmeregelungen entfalten auch in Schleswig-Holstein unmittelbare Wirkung und ersetzen damit die bisher gültige Landesverordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus des Landes Schleswig-Holstein.
Landesverordnung wird durch Bundesverordnung ersetzt
Die Bestimmungen der Quarantäneverordnung des Landes finden deshalb keine Anwendung mehr. Die Landesverordnung wird mit Inkrafttreten der Bundesverordnung aufgehoben.
Ebenfalls wird am Donnerstag der Erlass „Erlass von Allgemeinverfügungen für die Test- und Nachweispflicht für Grenzpendler und Grenzgänger“ zu zusätzlichen Maßnahmen (Testerfordernisse) für den Grenzverkehr zwischen Schleswig-Holstein und Dänemark aufgehoben.
Kein Testnachweis für Grenzpendler
Grenzpendler/Grenzgänger müssen daher bei Einreise aus Dänemark nach Deutschland über keinen Testnachweis mehr verfügen – zumindest so lange Dänemark nicht Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet ist. Damit reagiert das Land Schleswig-Holstein auch auf die Aufhebung der Einreisebeschränkungen für Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner nach Dänemark.
Bestimmungen zur Absonderung nach Einreise („Einreisequarantäne“) werden fortan bundeseinheitlich als zwingend vorrangiges Bundesrecht vorgegeben:
1. Festsetzung allgemeiner bundeseinheitlicher Vorgaben zu Absonderungspflichten für Einreisende nach Aufenthalt in einem Risikogebiet;
2. Die Einführung von Erleichterungen und Ausnahmen für Geimpfte und Genesene im Kontext der Einreisebestimmungen;
3. Regelungen zum Beförderungsverbot aus Virusvariantengebieten.
Dänemark wird von Deutschland zurzeit als Risikogebiet eingestuft (Stand 12. Mai).
Die Regelungen im Einzelnen können hier nachgelesen werden: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/coronaeinreisev.html