Justizwesen
Drogenprozess von Tod in der U-Haft überschattet
Drogenprozess von Tod in der U-Haft überschattet
Drogenprozess von Tod in der U-Haft überschattet
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Seit einem Jahr befinden sich sechs Männer wegen des Verdachts des Schmuggels von etwa 130 Kilo Amphetamin aus den Niederlanden in Untersuchungshaft. Nun beginnt der Prozess, und die Polizei bestätigt in diesem Zusammenhang, dass ein siebter Beschuldigter während der Untersuchungshaft gestorben ist.
„Es war ein unglaublich hartes Jahr. Einer von uns hat sich umgebracht, und mein Sohn hat alles verloren, seit er mit mir verhaftet wurde. Ich bin von einem Gefängnis in ein anderes gezogen und bin völlig fertig.“
Das sagte ein 53-jähriger Niederländer, der am Montag auf der Anklagebank am Gericht in Sonderburg (Sønderborg) saß. Er wird der Mittäterschaft beim Schmuggel von 130 Kilo Amphetamin aus den Niederlanden nach Dänemark beschuldigt.
Zu seiner Rechten saßen weitere fünf Männer, die alle wegen Beteiligung an dem Verbrechen angeklagt sind, das sich nach Angaben der Polizei am 14. Januar vergangenen Jahres ereignete, als die Männer die Grenze bei Pepersmark (Pebersmark) überquerten.
Der 53-Jährige erklärte, dass die Gruppe auf einem Jungenausflug war, um sich Motocross in Dänemark anzusehen, als die Droge in einem Transporter in einem versteckten Doppelboden unter einer Motocross-Maschine gefunden wurde.
Der Transporter wurde von einem 70-Jährigen gelenkt mit einem 49-jährigen Beifahrer, während zwei weitere Autos mit den restlichen Personen als Begleitfahrzeuge fungierten, so die Anschuldigung.
Eine Person ist in der Haft gestorben
Bei der Gerichtsverhandlung am Montag kam heraus, dass es sich ursprünglich um sieben Angeklagte handelte. Die Polizei für Südjütland und Nordschleswig bestätigt, dass eine Person seit der Festnahme gestorben ist und dass dies während der Haft geschah. Weitere Details gibt die Polizei nicht bekannt.
Vor Gericht erklärten sowohl die Anwälte als auch der Angeklagte, dass die Todesursache Selbstmord gewesen sei. Unter normalen Umständen wird von „JydskeVestkysten“ Selbstmord nicht erwähnt, aber da er in diesem Fall während der Untersuchungshaft geschah, ist die Zeitung der Meinung, dass er erwähnt werden sollte.
Die Justizvollzugsanstalt will sich zu dem konkreten Fall nicht äußern, betont jedoch, dass alle Todesfälle in den Einrichtungen der Justizvollzugsanstalt der Polizei im Hinblick auf mögliche weitere Ermittlungen gemeldet werden.
„Fälle von Suizid oder Selbstverletzung werden im Einklang mit den in diesem Bereich geltenden Meldevorschriften vom Justizvollzugsdienst (Kriminalforsorgen) und anschließend vom parlamentarischen Ombudsmann eingehender untersucht, heißt es in einer schriftlichen Antwort.
„Dänemarks härteste Strafe“
„JydskeVestkysten“ berichtete, dass in Dänemark im Vergleich zu den Nachbarländern in großem Umfang Untersuchungshaft verhängt wird und dass die Untersuchungshaft unter deutlich strengeren Bedingungen stattfindet als ein normaler Gefängnisaufenthalt.
„Diese Art der Inhaftierung erhöht das Risiko von Angstzuständen, Depressionen und anderen psychischen Schäden. Im schlimmsten Fall kann es auch zu einer Psychose kommen. Es gibt sogar Studien, die darauf hinweisen, dass die betroffenen Personen körperlich beeinträchtigt sein können, beispielsweise in Form von Schlaflosigkeit und Bauchschmerzen. Die Haftbedingungen können in einigen Fällen dramatische Auswirkungen auf Menschen haben.“ Die Worte stammen von Peter Scharff Smith, einer der Autoren hinter des Buches „Varetægtsfængsling: Danmarks hårdeste straf“.
Studien zeigen außerdem, dass die Selbstmordrate bei Untersuchungshäftlingen höher ist als bei Häftlingen, die ihre Strafe nach einer Verurteilung verbüßen. Die Zeitung hat Dokumente über die Zahl der Selbstmorde während der Haft in Dänemark im Vergleich zu gewöhnlichen Strafen angefordert.
Psychisches Wohlbefinden im Fokus
Die neuesten Zahlen des Justizvollzugsdienstes zeigen, dass im Jahr 2021 fünf Häftlinge Selbstmord begangen haben, während die Zahl bei Selbstmordversuchen und Selbstverletzungen bei 38 lag.
Auf die Frage, was getan wird, um Suizide unter Insassen zu verhindern, lautet die Antwort des Justizvollzugsdienstes: „Unsere Haftanstalten und Gefängnisse befolgen bei der Aufnahme neuer Untersuchungshäftlinge und Strafgefangener ein festes Aufnahmeverfahren. Im Rahmen des Aufnahmeverfahrens erfolgt unter anderem eine Untersuchung der psychischen Verfassung des Insassen. Das Screening basiert auf einem Fragebogen, und es werden unter anderem Fragen zu möglichem selbstverletzendem Verhalten und suizidalem Verhalten gestellt.“
Weiter heißt es: „Ziel ist es, den psychischen Zustand des Insassen festzustellen und zu beurteilen, ob eine Überweisung an einen Arzt, Psychiater oder andere Spezialisten erfolgen sollte, sowie Suizidprävention. Solche Begutachtungen werden auch laufend durch das Personal der Justizvollzugsanstalt durchgeführt, deren Personal in der Grundausbildung unter anderem im Umgang mit Inhaftierten mit unterschiedlichen psychischen Problemen geschult ist. Besteht die Gefahr einer Selbstverletzung, kann das Personal der Justizvollzugsanstalt unter anderem eine Beobachtungszelle nutzen, um zu verhindern, dass der Insasse sich selbst verletzt.“