Kulturkommentar
„Die Sprachencharta: Ein wichtiges Instrument“
Die Sprachencharta: Ein wichtiges Instrument
Die Sprachencharta: Ein wichtiges Instrument
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Die Sprachencharta des Europarates ist und bleibt das wichtigste sprachpolitische Instrument der deutschen Minderheit, meint Harro Hallmann.
Am Freitag, 19. November 2021, fand im Sekretariat der deutschen Minderheit in der Peder Skramsgade ein historisches Treffen statt. Vertreter der deutschen Minderheit trafen sich mit Beamten verschiedener Ministerien und Behörden, um einen Prozess einzuleiten, der hoffentlich in der Übernahme neuer sprachpolitischer Verpflichtungen durch Dänemark enden wird.
Das rechtliche Instrument dafür ist die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen – kurz Sprachencharta – von 1992. In Dänemark ist sie seit dem 1. Januar 2001 in Kraft und gilt für Deutsch in Nordschleswig. Dänemark hat damals 37 konkrete Verpflichtungen übernommen.
Dazu gehört u. a. das Recht, Dokumente in deutscher Sprache an die Behörden einreichen zu dürfen. Dies ist wichtig, weil die Satzungen der Vereine der deutschen Minderheit natürlich auf Deutsch verfasst sind und diese unter anderem bei Grundbucheinträgen und gegenüber den Steuerbehörden dadurch nicht übersetzt – oder noch eingreifender: in dänischer Sprache angenommen – werden müssen.
Andere Verpflichtungen sind auch nach 20 Jahren noch nicht umgesetzt worden. So hat Dänemark uns einen Radio- und Fernsehsender zugesagt. Wir verhandeln zurzeit über eine Lösung dieser Verpflichtung. Diese könnte darin bestehen, dass der dänische Staat die Öffentlichkeitsarbeit der Minderheit mit einer jährlichen Summe unterstützt.
Das Treffen am 19. November soll unter anderem dazu führen, dass die deutsche Sprache auch berücksichtigt wird, wenn es um digitale Lösungen geht, zum Beispiel Gebrauchsanweisungen und Formulare für Mit-ID oder rejsekort.dk. Gleichzeitig könnte Dänemark damit aufrücken auf andere Länder, die wesentlich mehr Verpflichtungen für Deutsch übernommen haben, das gilt für die Ukraine mit 42, Ungarn mit 45, die Slowakei mit 49 sowie Rumänien mit 58 von 68 möglichen Verpflichtungen.
Egal wie der nun eingeleitete Prozess ausgeht: Die Sprachencharta des Europarates ist und bleibt das wichtigste sprachpolitische Instrument der deutschen Minderheit.