Soziale Medien
Nur kurze Lebensdauer: Neues Gesetz zur Regulierung sozialer Medien
Nur kurze Lebensdauer: Neues Gesetz zu sozialen Medien
Nur kurze Lebensdauer: Neues Gesetz zu sozialen Medien
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Das Folketing soll noch im Juni über Dänemarks erstes Gesetz zur Regulierung sozialer Medien abstimmen. Allerdings kann das Regelwerk bereits in wenigen Jahren von neuer EU-Gesetzgebung überholt werden. Die Konservativen kritisieren das nationale Gesetzesvorhaben als Symbolpolitik.
Noch vor Beginn der Sommerferien soll Dänemark sein erstes und lange erwartetes Gesetz zur Regulierung sozialer Medien bekommen. Das schreibt „Altinget“.
Nach Angaben der Regierung werden zentrale Teile des Regelwerks allerdings nur für weniger als zwei Jahre gelten.
Dies ist dem Umstand geschuldet, dass mehrere Paragrafen ungültig werden, wenn der Rechtsakt für digitale Dienste der EU, auch „Digital Services Act“ genannt, in Kraft tritt.
Hierbei geht es unter anderem um die Pläne der Regierung, soziale Medien zum Entfernen von gesetzeswidrigem Inhalt innerhalb von 24 Stunden zu verpflichten.
Die Regierung rechnet derzeit damit, dass die EU-Gesetzgebung Anfang 2024 in Kraft treten wird. Dennoch will sie an der Einführung einer nationalen Gesetzesgrundlage festhalten, die bis dahin gelten soll.
Es ist keine gute Idee, ein Gesetz einzuführen, das schon nach so kurzer Zeit korrigiert werden muss. Das ist verrückt.
Mona Juul, wirtschaftspolitische Sprecherin (Konservative)
Kritik von den Konservativen
Diese Pläne stoßen bei Mona Juul, wirtschaftspolitische Sprecherin der Konservativen, auf Kritik.
„Ich finde nicht, dass das ein guter Plan ist. Es ist keine gute Idee, ein Gesetz einzuführen, das schon nach so kurzer Zeit korrigiert werden muss. Das ist verrückt. Die Regierung will mit dieser Art der Symbolpolitik lediglich ihre Linie gegenüber den großen Technikfirmen aufrechterhalten“, sagt sie.
Vier zentrale Regelungen betroffen
Nach Angaben von Wirtschaftsminister Simon Kollerup (Soz.) werden vier zentrale Paragrafen im dänischen Gesetzestext von der EU-Gesetzgebung betroffen sein und ungültig werden.
Dabei geht es um das Verfahren zur Anzeige gesetzeswidriger Inhalte, das Entfernen solcher Inhalte innerhalb von 24 Stunden, die Information der betroffenen Nutzerinnen und Nutzer, deren Inhalt entfernt wird sowie deren Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit des Löschens ihrer Inhalte innerhalb von zwei Wochen überprüft zu bekommen.
Die Regierung ist der Auffassung, dass Maßnahmen gegen die umfassende und schnelle Verbreitung von gesetzeswidrigen Inhalten nicht darauf warten können, dass die Verordnung des Europaparlaments und des Rates zum Digital Services Act in Kraft tritt.
Simon Kollerup (Soz.), Wirtschaftsminister
Regierung hält an Plänen fest
Die Regierung hält jedoch an ihren Plänen zur Einführung einer nationalen Gesetzgebung fest.
„Die Regierung ist der Auffassung, dass Maßnahmen gegen die umfassende und schnelle Verbreitung von gesetzeswidrigen Inhalten nicht darauf warten können, dass die Verordnung des Europaparlaments und des Rates zum Digital Services Act in Kraft tritt“, so Kollerup in einer schriftlichen Antwort an das Folketing.
Europäische Regelung weniger konkret
Die geplante europäische Regelung weicht beispielsweise von der geplanten dänischen Gesetzgebung ab, wenn es um die Frist geht, innerhalb derer gesetzeswidrige Inhalte entfernt werden müssen. Während der Gesetzesentwurf der Regierung dafür 24 Stunden vorsieht, belässt es die geplante EU-Regelung bei der Formulierung, dass derartige Inhalte so schnell wie möglich entfernt werden müssten, ohne jedoch eine genaue zeitliche Frist zu setzen.
Gefahr für Meinungsfreiheit
Nach Ansicht von Mona Juul versucht die Regierung zwar, Probleme zu lösen, über die breite Einigkeit in der Politik herrscht, nämlich der schlechte Umgangston in den sozialen Medien und die enorme Macht, die die Technikunternehmen besitzen, einzudämmen.
„Es gibt bereits brauchbare gesetzliche Regulierungen zum Löschen gesetzeswidriger Inhalte, aber es gibt Beispiele dafür, dass dies zu langsam geschieht. Die Technikfirmen unternehmen bereits jetzt viel, um gesetzwidrigen Inhalt zu entfernen, aber der Vorschlag der Regierung zwingt sie dazu, in noch höherem Maße als Richter aufzutreten, und das kann die Meinungsfreiheit beeinträchtigen“, sagt sie.
Übereinstimmende Gesetzgebung gefordert
Stattdessen schlägt sie vor, dass die Regierung eine gesetzliche Regelung einführen solle, die mit der geplanten europäischen Regelung übereinstimmt.
Die zweite Behandlung im Folketing ist für den 7. Juni geplant, die endgültige Entscheidung über die Annahme des Gesetzes soll am 9. Juni stattfinden.