Diese Woche in Kopenhagen

„Einvernehmen, Vergewaltigung – und Tee“

Einvernehmen, Vergewaltigung – und Tee

Einvernehmen, Vergewaltigung – und Tee

Kopenhagen
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Es sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, dass Sex nur einvernehmlich stattfinden soll. Nun soll dies auch Gesetz werden. Wie viel dies bei den Gerichten ändern wird, muss die Praxis zeigen, doch ungeachtet dessen ist die Initiative ein wichtiger Schritt, meint Walter Turnowsky.

Zukünftig muss es ein gegenseitiges Einvernehmen (samtykke) geben, bevor man miteinander Sex haben darf. Gibt es diese Zustimmung des Partners nicht, so macht man sich der Vergewaltigung schuldig.

Bislang ist die Rechtslage eine andere: Das Gericht kann jemanden erst wegen Vergewaltigung verurteilen, wenn derjenige Gewalt, Androhung von Gewalt oder Zwang ausgeübt hat. Auch wenn das Opfer bewusstlos oder stark betrunken ist, ist von Vergewaltigung die Rede. Ein sexueller Übergriff auf ein Kind von unter 12 Jahren ist in allen Fällen eine Vergewaltigung.

Doch nun soll die Definition erweitert werden, sodass auch bei fehlender Zustimmung von einer Vergewaltigung die Rede sein soll. Die Zustimmung kann verbal oder nonverbal erfolgen. Darauf hat sich die Regierung mit den Radikalen, SF und der Einheitsliste geeinigt.

Im Vorfeld des Entschlusses vom Dienstag und auch in dessen Folge, gibt es Stimmen, die Fragen, wie diese Zustimmung erfolgen soll. Ob es eine Unterschrift braucht oder ob man die Erklärung aufnehmen sollte?

Aber nun mal ehrlich, liebe Geschlechtsgenossen (denn ja, hier sind in erster Linie Männer angesprochen), merkt ihr nicht sehr wohl, wann ein Flirt, eine Annäherung oder Liebkosung erwidert wird und wann nicht? Und gilt dies nicht auch in dem Fall, wo ihr ein paar Gläser Wein oder Bier intus habt?

Und sollten von jenen, die es nicht so schnell merken, einige durch die Verschärfung des Gesetzes etwas vorsichtiger werden, dann ist dies nur zu begrüßen.

Denn Tatsache ist, das zeigen zahlreiche Untersuchungen, die Mehrzahl der Vergewaltigungen wird nie bei der Polizei angezeigt. Sollten mehr Frauen durch die Gesetzesänderung dazu ermutigt werden, so ist dies allein schon ein wichtiger Erfolg. Wird den Opfern einer Vergewaltigung nun das Gefühl vermittelt, sie würden ernster genommen, ist dies ein weiterer.

Erste Reaktionen deuten daraufhin, dass dies der Falle sein könnte.

„Stine 16 Jahre alt, Stine 19 Jahre alt, Stine 22 Jahre alt und Stine heute danken für das neue Einvernehmlichkeitsgesetz“, schreibt eine Frau auf Twitter. Etliche Frauen haben entsprechende Statements gepostet.

Zu Recht weist die Juraprofessorin Eva Smith allerdings darauf hin, dass das neue Gesetz nicht unbedingt zu mehr Verurteilungen wegen Vergewaltigung führen wird. Ein zentrales Problem ist nämlich, dass gerade in Fällen, wo keine physische Gewalt angewendet worden ist, oft Aussage gegen Aussage steht.

Auch soll man selbstverständlich das Bedenken des Zusammenschlusses der Strafverteidiger ernst nehmen, die befürchten, es könne zu Fehlurteilen kommen.

Doch bei aller Sorge um die Rechtssicherheit der Beschuldigten, sollte man an der Tatsache festhalten, dass es auch ein Problem für die Rechtssicherheit darstellt, wenn die Mehrheit der Vergewaltigungen nicht geahndet wird – eine große Anzahl von Sexualverbrechern nie vor Gericht gestellt, ja noch nicht einmal angezeigt wird. 

Für jene, die sich schwer damit tun, zu verstehen, was Einvernehmlichkeit bedeutet, kann ich nur einen Spot der Thames Valley Polizei in England empfehlen, der dies am Beispiel von Tee erklärt. Wenn jemand keinen Tee möchte, dann sollte man ihr auch keinen Tee einflößen. Dies gilt auch dann, wenn sie zunächst Tee wollte, sich aber dann anders entscheidet.

Denn Tee wie Sex sind sehr schöne Dinge – wenn beide sie genießen. 

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